Bauvorbescheid beantragen
Wenn Sie grundsätzliche Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu einzelnen wichtigen Punkten haben, die Sie verbindlich vor Einreichung eines Bauantrags geklärt haben möchten und ohne in die Detailplanung einsteigen zu müssen, können Sie zunächst einen Bauvorbescheid beantragen (Bauvoranfrage). Hierbei sind konkrete Einzelfragen an die Behörde zu richten. Diese müssen so gestellt sein, dass sie mit "ja" oder "nein" beantwortet werden können.
Eine Bauvoranfrage können Sie auch stellen, bevor Sie ein Grundstück erwerben. In der Entscheidung über die Bauvoranfrage werden die konkret gestellten Fragen verbindlich geklärt. Ein Bauvorbescheid berechtigt jedoch noch nicht zum Bauen. Dafür ist im Anschluss die Beantragung einer Baugenehmigung zwingend erforderlich.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Sie können den Bauvorbescheid auf Antrag aber auch um bis zu drei Jahre verlängern lassen. Anderenfalls erlischt die Bindungswirkung des Bauvorbescheids.
Sie haben konkrete Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Einreichung eines Bauantrags rechtsverbindlich klären möchten. Desweiteren wird eine grobe Planung eines Entwurfsverfassers benötigt.
- Antrag auf Bauvorbescheid
- Lageplan (§ 4 LBOVVO)
- Bauzeichnung/ Baubeschreibung soweit es zur Beurteilung der Fragestellung erforderlich ist
- Formulierte konkrete Einzelfragen über die entschieden werden soll
- Erteilung eines Bauvorbescheids = 1 ‰ der Baukosten, mindestens 106 Euro
- Wenn Baukosten nicht zugrunde gelegt werden können = 106 Euro bis 3.000 Euro
Ausführliche Informationen finden Sie in der Verwaltungs- und Benutzungsgebührensatzung der Stadt Reutlingen.
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