Tod von Heimtieren
Wohin mit dem Haustier nach dessen Tod? Wenn ein Tier unheilbar erkrankt ist und erkennbar leidet, sollte gemeinsam mit dem Tierarzt über ein würdiges Ende entschieden werden.
Einzelne Tierkörper von Heimtieren dürfen
Weitere Information zu diesem Thema finden Sie gegebenenfalls auf den Internetseiten des Landratsamts Reutlingen sowie bei Tierschutzschutzvereinen.
Einzelne Tierkörper von Heimtieren dürfen
- auf dem eigenen Grundstück – nicht jedoch in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze – unter einer mindestens 50 cm starken Erdschicht begraben,
- auf hierfür zugelassenen Plätzen (Tierfriedhöfen) begraben,
- in der Kadaversammelstelle im Tierheim Reutlingen zu den bekannten Öffnungszeiten abgegeben, oder
- an Tierkrematorien zur Kremierung überlassen werden.
Weitere Information zu diesem Thema finden Sie gegebenenfalls auf den Internetseiten des Landratsamts Reutlingen sowie bei Tierschutzschutzvereinen.
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stv. Abteilungsleiter
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