Hundesteuer
Die Stadt Reutlingen erhebt eine Hundesteuer. Grundlage hierfür ist die vom Gemeinderat beschlossene Hundesteuersatzung. Der Landesgesetzgeber schreibt den Gemeinden vor, dass sie eine Hundesteuer erheben müssen. Neben der Einnahmenerzielung hat die Hundesteuer auch den Lenkungszweck, die Zahl der Hunde im Stadtgebiet auf ein vertretbares Maß zu begrenzen.
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Sachbearbeiterin Zweitwohnungssteuer/Hundesteuer/Vergnügungssteuer
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Sachbearbeiterin Vergnügungssteuer/Hundesteuer/Grundsteuer
Die An- und Abmeldung eines Hundes hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Die Meldungen können Sie vornehmen
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bei der Abteilung Steuern, Oskar-Kalbfell-Platz 21, Zimmer 781
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beim Bürgeramt im Rathaus, Marktplatz 22
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bei allen Bezirksämtern in den Stadtteilen
Mit der Anmeldung erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke. Diese ist Eigentum der Stadt Reutlingen und muss bei der Abmeldung zurückgegeben werden. Bei Verlust einer Hundesteuermarke erhält der Halter eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 10,00 € ausgehändigt. Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Steuermarke.
Merkblatt zur Hundesteuer
Steuerschuldner ist, wer mehr als drei Monate alten einen Hund zum Zwecke der persönlichen Lebensführung hält. Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für
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jeden ersten Hund 108,00€
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jeden weiteren Hund 216,00€
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jeden gefährlichen Hund 528,00€
Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den entsprechenden monatlichen Bruchteil der Jahressteuer.
Steuerbefreiung wird auf Antrag für bestimmte Hunde gewährt. Dies sind nach Satzung Hunde, die dem Schutz und der Hilfe schwerbehinderter Personen dienen, Rettungs- und Suchhunde, Jagdhunde.
Personen die das 60. Lebensjahr vollendet haben, alleinstehend sind und über nur geringe Einkünfte verfügen, können auf Antrag eine Steuerermäßigung auf die Hälfte der normalen Steuer erhalten.
Sollten Sie Fragen zur Hundesteuer generell oder zu Steuerbescheiden haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Bei Zahlungsangelegenheiten (Erstattungen, Abbuchungsaufträge, Mahnungen o. ä.) wenden Sie sich bitte an die Stadtkasse Reutlingen.
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