Die Kultur- und Kreativbranche leidet besonders stark unter den Maßnahmen des Infektionsschutzes. Jedoch sind innerhalb kurzer Zeit auch viele Maßnahmen auf den Weg gebracht worden, um Betroffene in akuter Notsituation zu unterstützen und um langfristig das Überleben von Kulturbetrieben zu sichern.
Hilfe für Künstler, Vereine und Kulturschaffende
Hilfe und Unterstützung
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 bietet eine weitere zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind.
Antragstellung:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Weitere Informationen:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201105-ausserordentliche-wirtschaftshilfe-november-details-der-hilfe-stehen.html
Fragen und Antworten zu den Novemberhilfen:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Novemberhilfen/faq-novemberhilfen.html
Antragstellung:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Weitere Informationen:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201105-ausserordentliche-wirtschaftshilfe-november-details-der-hilfe-stehen.html
Fragen und Antworten zu den Novemberhilfen:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Novemberhilfen/faq-novemberhilfen.html
Die Unterstützung erfolgt durch eine jeweils einmalige Förderung von maximal 12.000 Euro pro Verein oder Organisation, die nicht zurückbezahlt werden muss. Die Mittel sollen zur Deckung zwangsläufiger Fixkosten bei gleichzeitig seit dem 11. März 2020 entgangenen Einnahmen (Eintrittsgelder, Spenden oder Einnahmen aus Veranstaltungen) dienen.
Anträge stellen können gemeinnützige Vereine und gemeinnützige Organisationen aus den Zuständigkeitsbereichen des Ministeriums für Soziales und Integration (beispielsweise Nachbarschaftshilfen, Offene Hilfen, Tafelvereine, Selbsthilfevereine, Betreuungsvereine, Mehrgenerationenhäuser, Vereine und freie Träger in der Kinder- und Jugendarbeit, Familien- und Mütterzentren, Migrantenvereine und -organisationen, die überwiegend Integrationsarbeit leisten oder solche im Bereich Demokratieförderung). Bestehende Hilfsangebote haben Vorrang beziehungsweise werden angerechnet.
Online-Antrag auf Corona-Hilfe für Vereine (Serviceportal Baden-Württemberg):
https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/CoronaHilfen+fuer+Vereine+beantragen-6004285-leistung-0
Weitere Informationen:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/corona-pandemie-land-verlaengert-finanzielle-hilfe-fuer-gemeinnuetzige-vereine/
Anträge stellen können gemeinnützige Vereine und gemeinnützige Organisationen aus den Zuständigkeitsbereichen des Ministeriums für Soziales und Integration (beispielsweise Nachbarschaftshilfen, Offene Hilfen, Tafelvereine, Selbsthilfevereine, Betreuungsvereine, Mehrgenerationenhäuser, Vereine und freie Träger in der Kinder- und Jugendarbeit, Familien- und Mütterzentren, Migrantenvereine und -organisationen, die überwiegend Integrationsarbeit leisten oder solche im Bereich Demokratieförderung). Bestehende Hilfsangebote haben Vorrang beziehungsweise werden angerechnet.
Online-Antrag auf Corona-Hilfe für Vereine (Serviceportal Baden-Württemberg):
https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/CoronaHilfen+fuer+Vereine+beantragen-6004285-leistung-0
Weitere Informationen:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/corona-pandemie-land-verlaengert-finanzielle-hilfe-fuer-gemeinnuetzige-vereine/
Die Ausbreitung des Coronavirus hat spürbare Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Eine Folge sind bei vielen Menschen Sorgen um die finanzielle Existenz. Wir informieren Sie darüber, welche Unterstützung in dieser Situation der Bezug von Grundsicherung (auch genannt: Arbeitslosengeld II) für Sie sein kann. Der Zugang zu dieser finanziellen Leistung wurde durch das Sozialschutz-Paket der Bundesregierung vorübergehend erheblich erleichtert.
Ausführliche Informationen
Was ist das Sozialschutz-Paket?
Dabei handelt es sich um ein neues Gesetz. Dieses Gesetz ändert das Sozialgesetzbuch II. Dadurch können mehr Menschen finanziell unterstützt werden – und zwar so, wie es die Corona-Krise erfordert: schnell und mit so wenig bürokratischem Aufwand wie möglich.Ausführliche Informationen
Die Corona-Pandemie hat verheerende Folgen für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Vor allem viele kleine Kultureinrichtungen stehen am finanziellen Abgrund. Für Künstlerinnen und Künstler geht es um die Existenz. Die Bundesregierung hilft mit Unterstützung in Milliardenhöhe und weiteren Förderleistungen.
Informationen speziell für Künstlerinnen und Künstler
Informationen speziell für Künstlerinnen und Künstler
Wer in Quarantäne gesetzt wird, dem stehen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) Entschädigungszahlungen zu.
Folgende Ansprüche können je nach Einzelfall entstehen:
Folgende Ansprüche können je nach Einzelfall entstehen:
- Entschädigung für einen Verdienstausfall (§ 56 Abs. 1 IfSG)
- Mehraufwendungen bei einer Existenzgefährdung (§ 56 Abs. 4 IfSG)
- Erstattung von Aufwendungen für die soziale Sicherung bei Selbstständigen, die nicht gesetzlich kranken-, renten- und pflegeversichert sind (§ 58 IfSG).
Die Covid- 19- Pandemie hat auch in Baden Württemberg das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung deutlich negativ beeinflusst. Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission u.a. die Initiative REACT -EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) im Rahmen des Ziels "Investition in Wachstum und Beschäftigung" entwickelt. Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds in Baden -Württemberg soll REACT-EU in den Jahren 2021 und 2022 durch die Förderung von Projekten und Programmen umgesetzt werden. Hierzu wird das OP -Programm um die neue Prioritätenachse E "Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19- Pandemie und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft" mit folgenden drei spezifischen Zielen erweitert:
In folgenden Einzelaufrufen des Programms können Förderungen zur Weiterbildung von Kulturschaffenden bzw. für Kultureinrichtungen, die wegen des Lockdowns eklatante finanzielle Einbußen bis hin zur drohenden Insolvenz zu erleiden hatten, beantragt werden:
Mehr erfahren
- E 1.1 Digitalisierung in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Pflege
- E 1.2 Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung
- E 1.3 Unterstützung von Beschäftigung, Wirtschaft und Kultur
In folgenden Einzelaufrufen des Programms können Förderungen zur Weiterbildung von Kulturschaffenden bzw. für Kultureinrichtungen, die wegen des Lockdowns eklatante finanzielle Einbußen bis hin zur drohenden Insolvenz zu erleiden hatten, beantragt werden:
- E1.3.7_Weiterbildung von freischaffenden Künstler*innen, Musiker*innen, Kulturschaffenden-spartenübergreifend
- E 1.3.8_Kunst- und Kultureinrichtungen als lernende Organisationen
Mehr erfahren
Unternehmen und Selbständige aus den Wirtschaftsbereichen der Schausteller und Marktkaufleute, der Veranstaltungs- und Eventbranche sowie des Taxi- und Mietwagengewerbes können ab dem 24. September 2020 den „Tilgungszuschuss Corona“ beantragen.
Mehr erfahren
Mehr erfahren
- Die Künstlersozialkasse (KSK) verspricht abgabepflichtigen Unternehmen sowie den bei der KSK versicherten Künstlerinnen und Künstlern bzw. Publizistinnen und Publizisten Zahlungserleichterungen. Bei akuten Zahlungsschwierigkeiten können die monatlichen Vorauszahlungen herabgesetzt werden. Versicherte sollten ihre geänderten Einkommenserwartungen unbedingt der KSK melden.
Mehr erfahren - Wahrnehmungsberechtigte, die ausschließlich freiberuflich tätig sind, können bei der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) Soforthilfen in Höhe von 250 Euro beantragen.
Mehr erfahren - Wortautoren und Verleger können eine Unterstützung durch den Sozialfonds der VG Wort erhalten.
Mehr erfahren - Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) stellt in einem zweistufigen Programm finanzielle Hilfen von insgesamt 40 Millionen Euro bereit. Der „Schutzschirm LIVE“ richtet sich vorrangig an Komponisten und Textdichter, die zugleich als Performer auftreten und wegen Veranstaltungsabsagen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Der „Corona-Hilfsfonds“ gewährt finanzielle Übergangshilfen für individuelle Härtefälle. Für Lizenznehmer ruhen für den Zeitraum, in dem sie ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemie-Ausbreitung schließen müssen, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge. Es entfallen während dieses Zeitraums die GEMA-Vergütungen. Kein Lizenznehmer soll für den Zeitraum der Schließung mit GEMA-Gebühren belastet werden. Diese Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020.
Mehr erfahren - Die Deutsche Orchester-Stiftung sammelt Spenden für einen Nothilfefonds. Freischaffende Berufsmusikerinnen und Berufsmusiker können dafür Anträge stellen.
Mehr erfahren - Die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) hat für ihre freischaffenden Mitglieder eine Notfallunterstützung eingerichtet.
Mehr erfahren - Die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) stellt insgesamt 50.000 Euro für in Not geratene Theaterschafffende zur Verfügung. Der Betrag stammt aus dem Helene-Achterberg-Hewelcke-Hilfsfonds. Die Schauspielerin hatte der GDBA ihr Vermögen für solche Zwecke hinterlassen. Antragstellende müssen ihre Notlage begründen und erhalten jeweils 500 Euro.
Weitere Informationen gibt es per E-Mail an: gdba@buehnengenossenschaft.de - Das Aktionsbündnis Darstellende Künste hat eine Spendenaktion ins Leben gerufen, um freischaffende Theatermacherinnen und Theatermacher unbürokratisch mit einer Finanzspritze von 500 Euro zu unterstützen.
Mehr erfahren
Spenden kann man über: www.betterplace.org
Anträge auf Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien für kulturelle Vereine in Reutlingen in den Bereichen Gesangvereine/Chöre, Musikvereine, Orchester, Instrumentalgruppen sowie Volkstanz- und Folkloregruppen können noch bis zum 13.11.2020 gestellt werden. Die Bearbeitung der Anträge und Auszahlung der Förderbeträge erfolgt zeitnah.
Weitere Informationen
Eine Übersicht mit Unterstützungsmöglichkeiten zusammengestellt von der MFG Baden-Württemberg
Mehr erfahren
Mehr erfahren
- Newsletter "Corona versus Kultur" des Deutschen Kulturrats
Mehr erfahren - Handreichung des Verbands Deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller in ver.di zur zur Unterstützung selbständiger und freier Kulturschaffender
Mehr erfahren - Bundesweite Umfrage von „Kreatives Sachsen“ zum Status Quo der Kulturbetriebe in der Corona-Krise
Mehr erfahren
Die Crowdfunding-Plattform Startnext setzt für alle, die von der Schließung von Einrichtung betroffen sind, alle Gebühren aus und erleichtert die Einrichtung von Crowdfunding-Projekten. Damit ist auch die Einrichtung einer reinen Spendenaktion ohne Gegenleistung möglich.
Mehr erfahren
Mehr erfahren
Kontakt
Kulturamt
Telefon:
07121 / 303-2361
Fax:
07121 / 303-2324
E-Mail: