Wir als Wirtschaftsförderung der Stadt Reutlingen sind für Sie da, auch und gerade in der aktuellen Lage.
Der Bund, die Länder und weitere Institutionen stellen diverse Hilfen, Förderungen und Zuschüsse für betroffene Unternehmen bereit:
Sie soll die Kontaktnachverfolgung bei Corona-Fällen verbessern: Die Luca-App dient als Ersatz für Kontaktformulare in Geschäften, Cafés, Restaurants oder bei Veranstaltungen. Jetzt fiel der Startschuss für den Einsatz der App in Reutlingen.
Das Gesundheitsamt des Landkreises Reutlingen ist ab sofort an das Luca-Netzwerk angebunden und wird durch die schnelle und einfache Nachverfolgungsmöglichkeit entlastet. Luca übernimmt die Dokumentationspflicht für Veranstalter und Betreiber. Die Lösung stellt zudem eine dezentrale, datenschutzkonforme Verschlüsselung der persönlichen Daten sicher.
Mehr Informationen zur Handhabung, Funktion und Aushänge für teilnehmnede Geschäfte erhalten Sie hier.
"Tilgungszuschuss Corona"
Hilfen für Schausteller, Marktkaufleute, die Veranstaltungs- und Eventbranche, das Taxi- und Mietwagengewerbe, sowie (neu) Dienstleistungszweige des Sports, wie zum Beispiel Betreiber von Sportanlagen, Freizeit- und Sportzentren, Wintersportanlagen- und Skiliftbetreiber oder Fitnessstudios, und der Unterhaltung, wie zum Beispiel Vergnügungs- und Erlebnisparks werden im Jahr 2021 fortgeführt und verbessert.
Antragsfrist: 31.August 2021
"Härtefallhilfe" und "fiktiver Unternehmerlohn"
Künftig können auch Inhaberinnen und Inhaber von Personengesellschaften und Einzelunternehmen einen fiktiven Unternehmerlohn erhalten. Bisher konnte lediglich eine Erstattung der Fixkosten beantragt werden. Der Unternehmerlohn durch die Neustarthilfe sei aber verwehrt gewesen, da beide Programme nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden durften.
Beantragungsstart: Voraussichtlich Mai 2021
"Kurzfristige Beschäftigungen" in der Landwirtschaft werden von 70 auf 102 Tage ausgeweitet
Die Bundesregierung hat sich auf eine Verlängerung der kurzfristigen Beschäftigung im Jahr 2021 von 70 auf 102 Tage geeinigt. Diese Ausweitung der kurzfristigen Beschäftigung ist ein gutes Signal für die Sonderkulturbetriebe im Land.
Zeitraum: März bis Oktober 2021
"Weiterer Rettungsschirm und Überbrückungshilfen für den Nahverkehr"
Das Land unterstützt weiterhin den von der Corona-Krise finanziell hart getroffenen Öffentlichen Personennahverkehr. Die Landesregierung hat die Weichen für einen weiteren ÖPNV-Rettungsschirm für das Jahr 2021 gestellt und weitere Überbrückungshilfen beschlossen. Für die vorläufige Überbrückungshilfe werden – im Vorgriff auf den ÖPNV-Rettungsschirm 2021 – weitere 50 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Zudem stellt das Land aus dieser Rücklage für die Erstattung eines Monats der Schülermonatskarten bis zu 20 Mio. Euro zur Verfügung. Bereits im ersten Lockdown hatte das Land zwei Monatsraten für die Schülertickets erstattet.
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"Stabilisierungshilfe II für das Hotel- und Gaststättengewerbe"
Der Ministerrat hat die Stabilisierungshilfe Corona als existenzsichernde Alternative zur Überbrückungshilfe III des Bundes für das erste Quartal 2021 verlängert. Das Land bringt damit das bewährte Instrument der Stabilisierungshilfe, mit der im Jahr 2020 über 4.400 Betriebe des Gastgewerbes unterstützt werden konnten, mit angepassten Förderkonditionen zum Einsatz. Die Stabilisierungshilfe II wird denjenigen Betrieben des schwer betroffenen Gastgewerbes zur Verfügung stehen, deren Fortbestand mit der Überbrückungshilfe III nicht gewährleistet werden kann.
Antragsfrist: 30. Juni 2021
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„Tourismusfinanzierungsprogramm plus“ für Tourismusbetriebe, wie zum Beispiel Hotels, Gaststätten, Campingplätze in privater Trägerschaft und gewerblich genutzte Ferienwohnungen
Mit dem neuen „Tourismusfinanzierungsprogramm plus“ unterstützt das Land kleinere und mittlere Gastronomie- und Tourismusbetriebe bei Investitionen. Damit ist ein Kredit in Kombination mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von maximal 25 Prozent beziehungsweise bis zu 200.000 Euro möglich.
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„Start-up BW Pro-Tect“ und "Start-up BW Pre-Seed" für von der Corona-Krise betroffene Start-ups
Ziel des Förderprogramms ist es, kurzfristige Liquiditätsengpässe bis zur nächsten Finanzierungsrunde zu überbrücken. Start-up BW Pro-Tect ermöglicht krisengeschüttelten Start-ups, die eine erste Finanzierungsrunde bereits erfolgreich beendet haben, erneut den rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 200.000 Euro zu beantragen.
Antragsfrist: 30. Juni 2021
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"Neustarthilfe für Soloselbstständige“
Mit der Neustarthilfe unterstützen wir Soloselbständige und kleine Kapitalgesellschaften, die durch die Corona-Pandemie erhebliche finanzielle Einbußen erleiden. Sie erhalten einen Vorschuss von bis zu 7. 500 Euro (bzw. bis zu 30.000 Euro als Mehr-Personen-Kapitalgesellschaft) für den Zeitraum Januar bis Juni 2021. Die Neustarthilfe wird zusätzlich zu anderen Leistungen, wie z.B. der Grundsicherung, ausgezahlt und auch nicht auf diese angerechnet.
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Corona Dezemberhilfe III
Für von angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen. Die Betroffenen erhalten Hilfe – in Form von Zuschüssen von 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November/ Dezember 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns.
Antragsfrist: 30. Juni 2021
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Corona Überbrückungshilfe III
Soloselbständige oder Ein-Mann-Betriebe können die Überbrückungshilfe II direkt beantragen. Alle anderen können Ihren Antrag über eine/n Steuerberater/-in, Wirtschaftsprüfer/-in oder vereidigte/n Buchprüfer/-in stellen.
Antragsfrist: 31. August 2021
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Mezzanine-Beteiligungsprogramm Baden-Württemberg
für Start-ups oder mittelständische gewerbliche Unternehmen in Verbindung mit einem Beteiligungsunternehmen.
Antragsfrist: 30. Juni 2021
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Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"
Für kleine und mittlere Betriebe bis zu 249 Beschäftigten, die Ausbildungsplätze erhalten, weitere zur Verfügung stellen oder Auszubildende übernehmen.
Antragsfrist: Je nach Fall 31.Dezember 2020 oder 30. Juni 2021
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Im Rahmen der „Krisenberatung Corona“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau können sich Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern bei vier Beratungsdiensten informieren und je nach Bedarf die kostenlose Beratung durch einen erfahrenen Experten erhalten.
Die Krisenberatung Corona unterstützt bei einer ersten Bestandsaufnahme und Liquiditätsplanung sowie bei der Entwicklung eines Maßnahmenplans zur Krisenbewältigung und Umsetzungsbegleitung.
Hierfür stehen bis zu vier kostenlose Beratungstage je Beratungsfall zur Verfügung. Die Unternehmen müssen lediglich die Umsatzsteuer tragen.
Verfügbar bis: 30. Juni 2021
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sowie Quarantänebestimmungen anlässlich der Covid-19-Pandemie erhalten Sie hier.