Abholangebote im Handel wieder erlaubt
06.01.2021
- Unabhängig von den Beschlüssen vom 05. Januar 2021 zur Verlängerung des Lockdowns hat sich Baden-Württemberg entschieden, ab dem 11. Januar 2021 wieder Abholangebote im Handel zu erlauben.
- Die Corona-Verordnung (in Kürze verfügbar) wird so angepasst, dass der sogenannte „Click&Collect-Service“ wieder möglich ist.
- Kunden können so im Internet oder per Telefon Ware bei einem Einzelhändler bestellen, einen Abholtermin vereinbaren und die Ware selbst abholen. Baden-Württemberg hatte dies wegen des zu erwartenden großen Andrangs in der Weihnachtszeit untersagt.
Land Baden-Württemberg (www.baden-wuerttemberg.de)