Zuschuss (laufend) für Musikvereine in Reutlingen
In Erkenntnis der Bedeutung der kulturellen Vereine im Leben unserer Stadt und angesichts der Bedeutung der in ihnen geleisteten Jugendarbeit hat der Gemeinderat der Stadt Reutlingen am 10.12.1987 Kulturförderungs-Richtlinien beschlossen.
Im Rahmen dieser Kulturförderungs-Richtlinien können Musikvereine einen laufenden Zuschuss beantragen.
- Kulturförderungs-Richtlinien der Stadt Reutlingen
- Zuschuss (laufend) für Orchester und Instrumentalgruppen in Reutlingen
- Zuschuss (einmalig) für kulturelle Vereine in Reutlingen
- Zuschuss (laufend) für Gesangsvereine/Chöre in Reutlingen
- Zuschuss (laufend) für Volkstanz- und Folkloregruppen in Reutlingen