Bitte beachten!Voraussetzung für den Besuch im Reutlinger Rathaus und in den Bezirksämtern ist ein vorab vereinbarter Termin. Für das Bürgeramt (Marktplatz 22, Zimmer 26) geht das jetzt auch online. Außerdem ist der Zutritt zu den städtischen Verwaltungsgebäuden nur mit FFP2-Maske möglich! |
Dienstleistung
Zuschuss (laufend) für Volkstanz- und Folkloregruppen in Reutlingen
In Erkenntnis der Bedeutung der kulturellen Vereine im Leben unserer Stadt und angesichts der Bedeutung der in ihnen geleisteten Jugendarbeit hat der Gemeinderat der Stadt Reutlingen am 10.12.1987 Kulturförderungs-Richtlinien beschlossen.
Im Rahmen dieser Kulturförderungs-Richtlinien können Volkstanz- und Folkloregruppen einen laufenden Zuschuss beantragen.
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Sachbearbeiterin
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Zuschuss (laufend) für Volkstanz-/Folkloregruppen - Antrag