Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen
- Bürgeramt
- Bürgeramt Außenstelle Orschel-Hagen
- Das Bezirksamt Altenburg
- Das Bezirksamt Betzingen
- Das Bezirksamt Bronnweiler
- Das Bezirksamt Degerschlacht
- Das Bezirksamt Gönningen
- Das Bezirksamt Mittelstadt
- Das Bezirksamt Oferdingen
- Das Bezirksamt Ohmenhausen
- Das Bezirksamt Reicheneck
- Das Bezirksamt Rommelsbach
- Das Bezirksamt Sickenhausen
- Das Bezirksamt Sondelfingen
Dem Antrag muss der Bescheid über den Empfang von Leistungen entsprechend den Voraussetzungen beziehungsweise der Schwerbehindertenausweis im Original oder in beglaubigter Kopie beigefügt werden.
Das Bürgeramt nimmt Ihren Antrag entgegen. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung, beglaubigen Ihren Leistungsbescheid und senden den Antrag an die GEZ für eine Gebühr in Höhe von 4,-- Euro.
Hinweis: Welche Unterlagen im Einzelnen vorzulegen sind, kann dem Formular "Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht" der GEZ entnommen werden.
Die GEZ akzeptiert auch eine Bestätigung der den jeweiligen Bescheid ausstellenden Behörde. In diesem Fall genügt es, eine einfache Kopie des Leistungsbescheides beziehungsweise des Schwerbehindertenausweises dem Befreiungsantrag beizufügen.
Hinweis: Einige Behörden fertigen Zweitbescheide zum Zwecke der Beantragung der Rundfunkgebührenbefreiung aus. Diese Bescheide tragen den Aufdruck "Zweites Original zur Vorlage bei Behörden" und werden von der GEZ als Nachweis akzeptiert.
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an, wenn Sie den Antrag direkt an die GEZ senden.
Das Bürgeramt nimmt Ihren Antrag auch entgegen. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung, beglaubigen Ihren Leistungsbescheid und senden den Antrag an die GEZ für eine Gebühr in Höhe von 4,-- Euro.