Dienstleistung

Bitte beachten!

Voraussetzung für den Besuch im Reutlinger Rathaus, in den Bezirksämtern und im Bürgeramt Außenstelle Orschel-Hagen ist ein vorab vereinbarter Termin. Für das Bürgeramt (Marktplatz 22, Zimmer 26 und Außenstelle Orschel-Hagen), die Bezirksämter, die Ausländerbehörde und die Gewerbeabteilung geht das jetzt auch online.

Personenstandsunterlagen (Kopien aus Archivbeständen)

Mit untenstehendem Formular können Sie aus den archivierten Geburts-, Heirats-, Familien- sowie Sterberegistern der Stadt Reutlingen und der Bezirksgemeinden ab 1876 Reproduktionen (Kopien oder Scans) bestellen, sofern keine Schutzfristen entgegenstehen. Sie können auch eine E-Mail an stadtarchiv(at)reutlingen.de schicken.
 
Wegen jüngeren Nachweisen müssen Sie sich an das Standesamt Reutlingen wenden. Für die Trennung zwischen Registratur- und Archivgut sind die Bestimmungen des Personenstandsgesetzes (PstG) § 5 (5) u. 7 (3) maßgeblich: Geburtsregister werden 110 Jahre, Eheregister 80 Jahre und Sterberegister 30 Jahre durch das Standesamt fortgeführt und danach an das Archiv übergeben. Von den ab 1876 geführten Familienregistern verwahrt das Stadtarchiv die Bände 1 bis 62 Aus den archivierten Personenstandsunterlagen werden keine Personenstandsurkunden mehr erstellt.
^
Mitarbeiter
^
Formular & Online-Prozess
^
Voraussetzungen
Bei Geburts-, Heirats-, Familien- und Sterberegister handelt es sich um personenbezogenes Archivgut. Dessen Nutzung ist grundsätzlich 10 Jahre nach Tod der jeweiligen Personen möglich, auf die es sich bezieht. Kann der Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand festgestellt werden, endet die Sperrfrist 90 Jahre nach der Geburt (Landesarchivgesetz § 6 (2)).
^
Kosten/Leistung
Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis des Stadtarchivs.
^
Zugehörigkeit zu
Nach oben