Schnuppermitgliedschaft in Reutlinger Sportvereinen
Egal ob Fußball, Tennis oder Orchester: Im Jahr 2020 können Kinder und Jugendliche eine einjährige kostenlose Schnuppermitgliedschaft in einem Reutlinger Sport- oder Kulturverein wahrnehmen.
Die Kosten für die Mitgliedschaft im Verein übernimmt die Stadt. Das Ziel des Projektes: Kinder und Jugendliche für Sportarten und Kulturangebote langfristig begeistern und dadurch Vereine stärken.
Die Kosten für die Mitgliedschaft im Verein übernimmt die Stadt. Das Ziel des Projektes: Kinder und Jugendliche für Sportarten und Kulturangebote langfristig begeistern und dadurch Vereine stärken.
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Sachbearbeiterin Sportabteilung
Die Richtlinien für eine Schnuppermitgliedschaft in Reutlinger Sport- und Kulturvereinen gelten für Kinder und Jugendliche, die zum Zeitpunkt des Eintritts in einen Reutlinger Sport- oder Kulturverein das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in Reutlingen wohnhaft sind.
Die Stadt Reutlingen übernimmt den Hauptvereinsbeitrag sowie einen etwaigen Abteilungsbeitrag berechtigter Personen nach Ziffer 1 für das erste Jahr der Vereinsmitgliedschaft. Für die Berechnung werden die Beträge der jeweils gültigen Beitragsordnung herangezogen. Pro berechtiger Person ist nur eine Vereins -und Abteilungsmitgliedschaft pro Jahr förderfähig.
Nicht förderfähig sind
- Aufnahmegebühren
- Beiträge, die über das Reutlinger Gutscheinheft, das Reutlinger Kindergutscheinheft oder das Bildungs- und Teilhabepaket berücksichtigt wurden
- Kursbeiträge
- sonstige durch die berechtigten Personen an die Vereine zu entrichtenden Abgaben.
Nicht förderfähig sind
- Aufnahmegebühren
- Beiträge, die über das Reutlinger Gutscheinheft, das Reutlinger Kindergutscheinheft oder das Bildungs- und Teilhabepaket berücksichtigt wurden
- Kursbeiträge
- sonstige durch die berechtigten Personen an die Vereine zu entrichtenden Abgaben.
Die Reutlinger Sport- und Kulturvereine melden mittels Vordruck bis zum 30.11. des Förderjahres die berechtigten Personen beim Amt für Schulen, Jugend und Sport unter Angabe von Name, Adresse, Geburtsdatum und Datum des Vereinseintritts. Die Auszahlung an die Vereine erfolgt im Förderjahr. Die Stadt Reutlingen behält sich vor, stichprobenartig und im Bedarfsfall weitergehende Unterlagen wie den Aufnahmeantrag des Jugendlichen bei den Vereinen anzufordern.
Diese Richtlinien treten zum 01.01.2020 in Kraft und gelten für das Jahr 2020.