Hundesteuerermäßigung
Auf schriftlichen Antrag ist die Hundesteuer für Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und alleinstehend sind auf die Hälfte zu ermäßigen, wenn ihr monatliches Einkommen einschließlich Wohngeld nach Abzug der Nettomiete (ohne Nebenkosten) das Doppelte des Eckregelsatzes der Sozialhilfe nicht übersteigt.
- Bürgeramt
- Bürgeramt Außenstelle Orschel-Hagen
- Das Bezirksamt Altenburg
- Das Bezirksamt Betzingen
- Das Bezirksamt Bronnweiler
- Das Bezirksamt Degerschlacht
- Das Bezirksamt Gönningen
- Das Bezirksamt Mittelstadt
- Das Bezirksamt Oferdingen
- Das Bezirksamt Ohmenhausen
- Das Bezirksamt Reicheneck
- Das Bezirksamt Rommelsbach
- Das Bezirksamt Sickenhausen
- Das Bezirksamt Sondelfingen
Antragsformulare für Steuerermäßigungen werden bereitgestellt. Beim Ausfüllen sind wir gerne behilflich. Für die Bearbeitung des Antrags legen Sie ggf. bitte folgende Unterlagen vor:
- Einkommensnachweise z.B. Rentenbescheide (eigene Rente, Hinterbliebenenrente, Betriebsrente)
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Einkommensteuerbescheide (bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen usw.)
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Bescheid über die Gewährung von Wohngeld
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Mietvertrag
Für Steuervergünstigungen sind die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres maßgebend.
Für Auskünfte steht Ihnen auch die städtische Steuerabteilung telefonisch unter den Rufnummern 07121 / 303-5671 oder 303-2176 oder persönlich bei der Steuerabteilung, Federnseestraße 17 in 72764 Reutlingen, gerne zur Verfügung.