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Dienstleistung
Hundesteuer für gefährliche Hunde
Hundesteuer für gefährliche Hunde
Sind Sie Halter eines gefährlichen Hundes, müssen Sie diesen bei Ihrer Gemeinde anmelden und für den Hund Hundesteuer zahlen.
Für jeden Hund, dessen Haltung im Stadtgebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Stadt Reutlingen bleibt, ausgegeben. Die Steuermarke ist solange gültig, bis eine neue Marke ausgegeben wird.
Welche Hunderassen gelten als gefährlich?
Gefährliche Hunde sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, Zucht, Haltung, Ausbildung oder Abrichtung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit auszugehen ist.
Die Eigenschaft als gefährlicher Hund wird aufgrund rassespezifischer Merkmale bei Hunden der folgenden Rassen stets unwiderlegbar vermutet:
American Staffordshire Terrier
Bordeaux Dogge
Bullmastiff
Bullterrier
Dogo Argentino
Fila Brasileiro
Mastiff
Mastin Espanol
Mastino Napoletano
Pit Bull Terrier
Staffordshire Terrier
Tosa Inu
Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander.
Im Zweifelsfall hat der Hundehalter nachzuweisen, dass eine Rasse, Gruppe oder Kreuzung nicht vorliegt.
Als gefährliche Hunde gelten auch Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder Tieren besteht.
Im Einzelfall sind gefährliche Hunde, die Hunde die
mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber
Menschen oder Tieren ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt worden sind,
bissig sind,
in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen oder
zum unkontrollierten Hetzen oder Reißen von Wild oder Vieh oder anderen Tieren neigen.
Die Feststellung der Gefährlichkeit erfolgt durch die Ortspolizeibehörde.
- Bürgeramt
- Bürgeramt Außenstelle Orschel-Hagen
- Das Bezirksamt Altenburg
- Das Bezirksamt Betzingen
- Das Bezirksamt Bronnweiler
- Das Bezirksamt Degerschlacht
- Das Bezirksamt Gönningen
- Das Bezirksamt Mittelstadt
- Das Bezirksamt Oferdingen
- Das Bezirksamt Ohmenhausen
- Das Bezirksamt Reicheneck
- Das Bezirksamt Rommelsbach
- Das Bezirksamt Sickenhausen
- Das Bezirksamt Sondelfingen
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Anmeldung einer Hundehaltung
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über das Serviceportal service-bw direkt an uns senden. Wichtig: Für diesen Online-Prozess ist unbedingt ein Servicekonto BW erforderlich. Anmeldung einer Hundehaltung
Für die Anmeldung Ihres Hundes können Sie untenstehendes Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden.
- bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
- Rassenachweis (ist wegen der Höhe der Hundesteuer wichtig sein)
Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des auf den Beginn des Haltens folgenden Kalendermonats, frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird. Beginnt die Hundehaltung bereits am 1. Tag eines Kalendermonats, so beginnt auch die Steuerpflicht mit diesem Zeitpunkt.
Sie müssen Ihren Hund in der Regel innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Hundehaltung beziehungsweise des Zuzugs in die Gemeinde anmelden.Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden gefährlichen Hund 660,00 Euro
Für Auskünfte steht Ihnen auch die städtische Steuerabteilung telefonisch unter den Rufnummern 07121 / 303-5671 oder 303-2176 oder persönlich bei der Steuerabteilung, Federnseestraße 17 in 72764 Reutlingen, gerne zur Verfügung.