Fundsachen - Entgegennahme und Verwahrung
Das Bürgeramt ist für die Entgegennahme und Aufbewahrung von Fundsachen zuständig.
Der Weg zur Fundstelle lohnt sich allemal!
In einem Verzeichnis werden alle abgegebene Fundsachen aufgeführt. Wird eine Fundsache vom Eigentümer nicht innerhalb von 6 Monaten abgeholt, geht das Eigentum auf den Finder bzw. bei Eigentumsverzicht auf die Stadt Reutlingen über.
- Bürgeramt
- Bürgeramt Außenstelle Orschel-Hagen
- Das Bezirksamt Altenburg
- Das Bezirksamt Betzingen
- Das Bezirksamt Bronnweiler
- Das Bezirksamt Degerschlacht
- Das Bezirksamt Gönningen
- Das Bezirksamt Mittelstadt
- Das Bezirksamt Oferdingen
- Das Bezirksamt Ohmenhausen
- Das Bezirksamt Reicheneck
- Das Bezirksamt Rommelsbach
- Das Bezirksamt Sickenhausen
- Das Bezirksamt Sondelfingen
Eine Auflistung der aktuellen Fundgegenstände finden Sie in der Rubrik "Aktuelles & Service".