Parkberechtigung für Schwerbehinderte mit Merkzeichen aG und Blinde ("blauer Parkausweis")
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind solche Personen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.
- Bürgeramt
- Bürgeramt Außenstelle Orschel-Hagen
- Das Bezirksamt Altenburg
- Das Bezirksamt Betzingen
- Das Bezirksamt Bronnweiler
- Das Bezirksamt Degerschlacht
- Das Bezirksamt Gönningen
- Das Bezirksamt Mittelstadt
- Das Bezirksamt Oferdingen
- Das Bezirksamt Ohmenhausen
- Das Bezirksamt Reicheneck
- Das Bezirksamt Rommelsbach
- Das Bezirksamt Sickenhausen
- Das Bezirksamt Sondelfingen
Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG oder Bl
Für die Erstausstellung werden benötigt:
- persönliche oder schriftliche Antragstellung
- Schwerbehindertenausweis (bei schriftlichem Antrag Kopie der Vorder- und Rückseite)
- Lichtbild aus neuester Zeit
Für die Verlängerung werden benötigt:
- persönliche oder schriftliche Antragstellung
- bisherige Parkberechtigung und Ausnahmegenehmigung
- Schwerbehindertenausweis (bei schriftlichem Antrag Kopie der Vorder- und Rückseite)
- Lichtbild aus neuester Zeit
Die Gültigkeit der Parkberechtigung ist stets widerruflich. Nach Ablauf der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises verliert auch die Parkberechtigung ihre Gültigkeit.
keine
Muster EU-einheitlicher Parkausweis
