Führerscheinanträge
Zuständig für die Erteilung der Fahrerlaubnis ist das Landratsamt.
Den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis erhalten Sie von der Führerscheinstelle des Landratsamts Reutlingen oder Ihrer Fahrschule.
Der Antrag wird von uns geprüft und an das Landratsamt weitergeleitet.
- Bürgeramt
- Bürgeramt Außenstelle Orschel-Hagen
- Das Bezirksamt Altenburg
- Das Bezirksamt Betzingen
- Das Bezirksamt Bronnweiler
- Das Bezirksamt Degerschlacht
- Das Bezirksamt Gönningen
- Das Bezirksamt Mittelstadt
- Das Bezirksamt Oferdingen
- Das Bezirksamt Ohmenhausen
- Das Bezirksamt Reicheneck
- Das Bezirksamt Rommelsbach
- Das Bezirksamt Sickenhausen
- Das Bezirksamt Sondelfingen
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Abgabe Ihres Führerscheinantrages mit.
Die Unterlagen die dem Fahrerlaubnisantrag beizufügen sind, erfragen Sie bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Reutlingen oder Ihrer Fahrschule.
- Ersterteilung Klasse A,B,C auf Probe 44,70 Euro
- Ersterteilung Klasse BF 17 auf Probe 52,40 Euro
- Je Begleitperson 13,30 Euro
- Ersterteilung Klasse L, M, T keine Probezeit 43,90 Euro
- Erweiterung Klasse L, M, T auf Klasse A, B, C 44,70 Euro
- sonstige Erweiterung 43,90 Euro
- Umschreibung einer Ausländer und Dienstfahrerlaubnis 36,30 Euro
- Ersterteilung/Erweiterung Klasse D und D1 und Fahrgastbeförderung 56,90 Euro
- Verlängerung Klasse C und C1 43,90 Euro
- Verlängerung Klasse D und D1 56,90 Euro
- Verlängerung Fahrgastbeförderung 51 Euro
- Verlängerung Klasse C oder D und Fahrgastbeförderung 90,60 Euro
- Neuerteilung nach Entzug 129,40 Euro