Ehrung von Alters- und Ehejubilaren der Stadt
Die Ehrung von Alters- und Ehejubilaren geht auf einen Beschluss des Gemeinderats vom 24.10.1946 zurück. Eine Zeit also, in der die wirtschaftliche Lage der Stadt sicherlich nicht rosig war. Seither haben Gemeinderat und Verwaltung der Stadt Reutlingen diese langjährige Tradition erhalten.
Folgende Ehrengaben werden gewährt:
Folgende Ehrengaben werden gewährt:
- am 90. Geburtstag und ab dem 100. und jedem folgenden Geburtstag: 2 Flaschen Wein
- bei der Goldenen (50 Jahre), Diamantenen (60 Jahre), Eisernen (65 Jahre) und Kupfernen / Gnadenhochzeit (70 Jahre): 2 Flaschen Wein.