Weihnachtsmarkt - Vergabe städtischer Verkaufshäuschen
Alle Jahre wieder präsentiert der Reutlinger Weihnachtsmarkt seinen Gästen aus nah und fern in der Adventszeit ein vielfältiges und gutsortiertes Angebot an kleinen Kostbarkeiten und weihnachtlichen Geschenken.
Das Kulturamt der Stadt Reutlingen möchte schon heute Schulen, Vereine und gemeinnützige Organisationen aus Reutlingen einladen, sich wieder am diesjährigen Markt zu beteiligen. Als Standort bleibt der Platz rund um die Marienkirche und Wilhelmstraße zwischen Marktplatz und Albtorplatz bestehen.
Die Abwicklung von Anmeldung und Vergabe der städtischen Verkaufshäuschen erfolgt für Schulen, Vereine und gemeinnützige Organisationen wie bisher über das Kulturamt. Wie gewohnt können weihnachtliche Waren angeboten werden. Hierfür stehen insgesamt 8 einheitliche Verkaufshäuschen (Größe: 3 x 2 Meter) den o. g. Institutionen im Wechsel tageweise zur Verfügung. Für die gesamte Dauer des Weihnachtsmarktes gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag – Samstag: 10.30 Uhr – 20.30 Uhr
Sonntag: 11.00 Uhr – 20.00 Uhr
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Sachbearbeiterin
Tagesgebühr für die Bereitstellung eines Häuschens:
Einheitlich 2 Euro Spülgebühr + 8 Euro Strompauschale + 15 Euro Auf- und Abbaukosten = 25 Euro
Reine Informationsstände sowie Floh- und Trödelmarktartikel sollten nicht angeboten werden.
Für die Anbieter von Getränken und Speisen wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass aus Gründen des Umweltschutzes die Auflage besteht, Getränke nur noch in Keramikbechern oder Mehrwegbehältnissen sowie Speisen nur noch in Mehrwegbehältnissen bzw. kompostierbarem Material („essbares Geschirr“) anzubieten. Einweggeschirr oder Einwegbehältnisse wie Pappteller, Kunststoffteller, Pappbecher, Kunststoffbecher, Dosen, Safttüten, Kunststoffbesteck u. ä. dürfen nicht verwendet werden.
Auch in diesem Jahr wird wieder ein Spülmobil auf dem Weihnachtsmarkt aufgestellt. Somit können wie bisher Keramikbecher und Gläser beim Marktmeister zum Selbstkostenpreis erworben, tagsüber gegen ein geringes Entgelt im Geschirrmobil gespült und abends wieder bei Rückerstattung des Kaufpreises abgegeben werden. Dies bedeutet, dass die Keramikbecher nicht mehr unbedingt verkauft werden müssen.
Diese Regelungen gelten sowohl für die Gewerbetreibenden als auch für die Vereine und gemeinnützigen Organisationen und werden als aktiver Beitrag zum Umweltschutzgedanken gesehen. Ausnahmen können NICHT zugelassen werden.
Für evtl. Beschädigungen bzw. unterlassene Reinigung der Verkaufshäuschen, Verluste der Wasserkanister u. ä. wird eine Kaution in Höhe von 20,- € erhoben. Diese Kaution ist bei Bezug des Verkaufshäuschens beim Marktmeister zu hinterlegen und wird abends nach ordnungsgemäßer Übergabe wieder erstattet.
Erfahrungsgemäß sind die Wochenendtermine sehr stark begehrt. Bitte prüfen Sie daher ernsthaft, ob nicht auch ein Termin unter der Woche möglich ist. Sollten für die Wochenendtermine mehr Interessenten vorhanden sein als Verkaufshäuschen zu vergeben sind, wird wie in den vergangenen Jahren das Los entscheiden.
Aus diesem Grund geben Sie auf Ihrem Antrag zwingend einen Werktag als Ersatztermin an.
Für Schulen und Vereine besteht, je nach Auslastung der Verkaufshäuschen, die Möglichkeit, an mehreren Tagen am Weihnachtsmarkt teilzunehmen.
Bei dieser möglichen Mehrfachbelegung kann jedoch nur ein Tag am Wochenende zugelassen werden, die weiteren Termine müssten unter der Woche liegen.
Wir hoffen wieder auf eine rege Beteiligung, bitten jedoch schon heute um Verständnis, wenn nicht alle Wunschtermine berücksichtigt werden können.