Fundsachen

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Bei Abholung einer Fundsache ist generell ein Eigentumsnachweis vorzulegen,  zum Beispiel eine Rechnung,  ein Vergleichsschlüssel, etc.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Abholung der Fundsache unter

Online-Terminvereinbarung | Stadt Reutlingen  "Weitere Dienstleistungen / Fundsachen abgeben/abholen".

  • Auskünfte über die Fundgegenstände des Bürgeramtes erteilt das Bürgeramt, Zi. 26, Telefon 0 71 21/3 03-55 77.
  • Auskünfte über die Fundgegenstände der Reutlinger Stadtverkehrsgesellschaft (RSV) erteilt die RSV, Telefon 0 71 21/94 30 65.

Kontakt

Bürgeramt - Fundstelle

Marktplatz 22
72764 Reutlingen
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