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Fundsachen
Bei Abholung einer Fundsache ist generell ein Eigentumsnachweis vorzulegen, zum Beispiel eine Rechnung, ein Vergleichsschlüssel, etc.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Abholung der Fundsache unter
Online-Terminvereinbarung | Stadt Reutlingen "Weitere Dienstleistungen / Fundsachen abgeben/abholen".
- Auskünfte über die Fundgegenstände des Bürgeramtes erteilt das Bürgeramt, Zi. 26, Telefon 0 71 21/3 03-55 77.
- Auskünfte über die Fundgegenstände der Reutlinger Stadtverkehrsgesellschaft (RSV) erteilt die RSV, Telefon 0 71 21/94 30 65.