Bitte lesen Sie diese Erläuterungen vor der Benutzung der Bodenrichtwertkarte, um Missverständnisse und Fehlinterpretationen zu vermeiden.
Die Bodenrichtwerte wurden vom Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten in Reutlingen am 09.05.2019 und am 10.05.2019 zum Stichtag 31.12.2018 beschlossen.
Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte, die gemäß §196 Baugesetzbuch vom Gutachterausschuss für eine Mehrzahl von Grundstücken mit im wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen ermittelt werden. In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Aus den Bodenrichtwerten, der Abgrenzung und den beschreibenden Attributen können keine Rechtsansprüche hinsichtlich des Bauleitplanungs- und Bauordnungsrechts etc. abgeleitet werden.
Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenunbedenklich und ohne Berücksichtigung der Eintragungen in der Hochwassergefahrenkarte Baden-Württemberg ausgewiesen. Die Bodenrichtwerte der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke sind ohne Aufwuchs angegeben.
Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, planungsrechtliche und marktübliche Nutzungsmöglichkeit, Erschließungszustand, Neigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße, -zuschnitt, -breite und -tiefe bewirken Abweichungen seines Bodenwertes vom Bodenrichtwert.
Beim Teilmarkt individueller Wohnungsbau (Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser) ist i.d.R. keine Abhängigkeit des Bodenrichtwerts vom Maß der baulichen Nutzung (GFZ) erkennbar.
Für die über die angegebene typische Grundstückstiefe / -breite bzw. Grundstücksfläche hinausgehende Fläche ist i.d.R. der Wert für private Grünfläche / Gartenland anzusetzen, sofern diese nicht für die bauliche Nutzbarkeit (GFZ / GRZ) erforderlich ist.
Ist eine Bebauungsmöglichkeit der über die angegebene Tiefe, Breite oder Fläche hinausgehenden Fläche rechtlich sichergestellt, so ist ein Bodenwert unter der Berücksichtigung der Bauplatzeigenschaft ausgehend vom Bodenrichtwert anzusetzen.
Der Wert für private Grünfläche / Gartenland beträgt i.d.R. 10 % des in dieser Zone gültigen Bodenrichtwerts.
Der Bodenwert von Grundstücken, die im Randbereich einer Richtwertzone liegen, kann im Einzelfall von den Wertverhältnissen der benachbarten Richtwertzone beeinflusst werden.
Die sonstigen zur Wertermittlung erforderliche Daten (Kapitalisierungszinssätze, Sachwertfaktoren, Vergleichsfaktoren etc.) werden im Grundstücksmarktbericht 2019 veröffentlicht.
Die Broschüre „Grundstücksmarktbericht 2019“ können Sie beim Bürgerbüro Bauen zum Preis von 50,00 EUR erwerben. In digitaler Form (pdf-Datei) kann der Grundstücksmarktbericht 2019 für 40,00 EUR unter gutachterausschuss@reutlingen.de bestellt werden.
Herausgeber:
Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten in Reutlingen
Geschäftsstelle:
Amt für Stadtentwicklung und Vermessung
Marktplatz 22, 72764 Reutlingen
Tel. 07121/303 2519
Fax 07121/303 2281
E-Mail:
gutachterausschuss@reutlingen.de
Zeichenerklärung
Bodenrichtwert
300 = Bodenrichtwert in EUR/m²
Entwicklungszustand
B = baureifes Land
E = Bauerwartungsland
LF = Fläche der Land- und Forstwirtschaft
SF = sonstige Flächen
Sanierungs-/Entwicklungszustand
SB = sanierungsbeeinflusster Bodenrichtwert, unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung
SU = sanierungsunbeeinflusster Bodenrichtwert, ohne Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung
Beitragssituation
ebfr = erschließungsbeitragsfrei
ebpf = erschließungsbeitragspflichtig
Art der Nutzung
WA = Allgemeines Wohngebiet
WB = Besonderes Wohngebiet
WR = Reines Wohngebiet
MD = Dorfgebiet
MI = Mischgebiet
MK = Kerngebiet
G = Gewerbliche Baufläche
FGA = Garten (Freizeit)
LW = Landwirtschaftliche Nutzfläche
F = Wald
SO = Sondergebiet (§11 BauNVO)
SPO = Sportplatzfläche
FH = Friedhof
LG = Lagerfläche
GB = Baufläche für Gemeinbedarf
GF = Gemeinbedarfsfläche (kein Bauland)
Ergänzung zur Art der Nutzung
EFH = Ein- und Zweifamilienhäuser
MFH = Mehrfamilienhäuser
GH = Geschäftshäuser
WGH = Wohn- und Geschäftshäuser
BGH = Büro- und Geschäftshäuser
BH = Bürohäuser
PL = Produktion und Logistik
LAD = Laden (eingeschossig)
EKZ = Einkaufszentren
GAR = Garagen, Stellplatzanlagen, Parkhäuser
ASB = Außenbereich
Bauweise
o = offene Bauweise
g = geschlossene Bauweise
a = abweichende Bauweise
eh = Einzelhäuser
ed = Einzel-/Doppelhäuser
dh = Doppelhaushälften
rh = Reihenhäuser
rm = Reihenmittelhäuser
re = Reiheneckhäuser
Maß der baulichen Nutzung
III = Anzahl der Vollgeschosse
0,5 = wertrelevante Geschossflächenzahl
0,5 = Grundflächenzahl
6,0 = Baumassenzahl
Angaben zum Grundstück
28 = Grundstückstiefe in m, bis zu der i.d.R. der Bodenrichtwert anzusetzen ist
10 = typische Grundstücksbreite in m
400 = typische Grundstücksfläche in m²