Ein Energienutzungsplan dient der Planung der Wärme- und Stromversorgung auf kommunaler Ebene mit dem Ziel, diese verbrauchsarm und intelligent zu gestalten. Es sollen ganzheitliche Energiekonzepte erstellt werden, welche weg von der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern führen sollen, hin zu Klimaneutralität und einer Versorgung mit erneuerbaren Energien.
Mit dem Energienutzungsplan der Stadt Reutlingen werden die Vorgaben des Landes zur kommunalen Wärmeplanung erfüllt. Dieses ist um den Energiesektor erweitert worden und daher als Energienutzungsplan ausgewiesen.
Vorgaben des Bundes zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands ergeben sich unter anderem aus der am 09.09.2023 vom Bundestag und am 29.09.2023 vom Bundesrat beschlossenen und am 19.10.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Nähere Informationen zu den Gesetzen können Sie der Gemeinderatsdrucksache unten oder aus dem GEG direkt entnehmen.