Altstadt II

Abgrenzungsplan Altstadt II

Im Februar 2026 wurde das Gebiet "Altstadt II" in das Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“ aufgenommen. Das geplante Sanierungsgebiet umfasst das Rathausareal (1) sowie das Gerberviertel und das Federnseeareal (2).  Nach § 141 BauGB sind vor der Festlegung des Sanierungsgebiets vorbereitende Untersuchungen durchzuführen.

Beginn der vorbereitenden Untersuchungen

Der Gemeinderat der Stadt Reutlingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.05.2026 den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen beschlossen.

Neben der Sanierung des Rathauses ist insbesondere vorgesehen, den Federnseeplatz und die Federnseestraße neu zu gestalten, um das Gebiet aufzuwerten. Ein weiteres Ziel ist es, private Sanierungsmaßnahmen im Gebiet anzustoßen.

Befragung der Eigentümerinnen und Eigentümer

Ein zentrales Element der vorbereitenden Untersuchungen ist die Befragung der Eigentümerinnen und Eigentümer im geplanten Gebiet. Dazu sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Sie haben nun gleich zu Beginn die Möglichkeit, Ihre Vorstellungen und Anregungen einzubringen. Mit Hilfe Ihrer Angaben wollen wir auch erfahren, wie Sie als Eigentümerin bzw. Eigentümer die aktuelle Wohnungs- und Gebäudesituation einschätzen und ob Sie mittelfristig Modernisierungsmaßnahmen an Ihrem Gebäude planen. Die Fragebogenaktion startet noch vor den Sommerferien.

Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen werden in einem Bericht zusammengefasst und bilden die Grundlage für die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets. Der Satzungsbeschluss soll nach Möglichkeit noch in 2026 gefasst werden.

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Weitere Informationen

Altstadt II 

Bilder aus dem zukünftigen Sanierungsgebiet

Kontakt

Annette Kupke

Förderprogramme Stadterneuerung

Telefon: 07121 303-2529

Fax: 07121 303-2774

E-Mail: annette.kupke(at)reutlingen.de

Lena Gablenz

Förderprogramme Stadterneuerung, Mietspiegel

Telefon: 07121 303-2455

Fax: 07121 303-2774

E-Mail: lena.gablenz(at)reutlingen.de

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