Als letzten Bauabschnitt der Entwicklung im Bereich Obere Wässere, beabsichtigt die Schöller SI – in Abstimmung mit der Stadt Reutlingen – den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Baufeld Albstraße 4-10 sowie die Gestaltung der unmittelbar angrenzenden Freiflächen.
Wesentliche Zielsetzung für den Neubau ist ein in Planung, Bau und Betrieb nachhaltiges und wirtschaftliches Gebäude, das in der architektonischen Umsetzung seines Raumprogramms den Anforderungen der Ausloberin gerecht wird. Ein weiteres wichtiges Ziel ist die Neugestaltung eines begrünten Quartiersplatzes, welcher eine attraktive Aufenthaltsqualität sowie eine adäquate Fußwegeverbindung in Richtung Wilhelmstraße/Altstadt anbietet, aber auch Parkierungsmöglichkeiten vorsieht.
Wettbewerbliches Verfahren
Das Planungsverfahren wurde im Sommer 2024 als Mehrfachbeauftragung ausgelobt. Für die Teilnahme war eine Arbeitsgemeinschaft von Architekten mit Landschaftsarchitekten gefordert. Die Bewertungskommission kürte am 2. Oktober 2024 die Arbeitsgemeinschaft „Hähnig Gemmeke Architekten + Stadtplaner Partnerschaft mbB, Tübingen mit Freianlagenplanerin HIG, Christiane Kolb“ zum Sieger der Mehrfachbeauftragung.
Die Wettbewerbsbeiträge wurden von Mitte Dezember 2024 bis Mitte Januar 2025 im Foyer des Rathauses Reutlingen öffentlich ausgestellt und stehen auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.
Die Bewertungskommission hat einstimmig empfohlen, die Arbeit des 1. Preisträgers der Realisierung zu Grunde zu legen. Im Zuge der weiteren Bearbeitung des Entwurfes sollen die in der schriftlichen Beurteilung vermerkten Kritikpunkte und Anregungen Berücksichtigung finden. Im weiteren Vorgehen, werden auf Grundlage des Siegerkonzeptes die Baugenehmigungsunterlagen ausgearbeitet und das Änderungsverfahren für den Bebauungsplan eingeleitet.
Bebauungsplan
Der prämierte Entwurf weicht in Teilen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans „Kernstadterweiterung Süd“ aus dem Jahr 2006 ab. Insbesondere sind die im Bebauungsplan festgelegte Gebäudehöhe, sowie die Dachform nicht eingehalten, weshalb eine Änderung des Bebauungsplans notwendig ist.
Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Ergänzende Regelungen, u. a. zur Freiraumgestaltung, Umgang mit dem bestehenden Kanal, Fassadengestaltung, Energiekonzept werden in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart.
Der Gemeinderat der Stadt Reutlingen hat am 22.07.2025 die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Deckblattänderung Kernstadterweiterung Süd“ beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung in der Zeit vom 04. August 2025 bis 19. September 2025 veröffentlicht. Weitere Informationen erhalten Sie hier.