Allgemein
Das Gelände Rappertshofen soll im Zuge des Strukturwandels der Einrichtung für körper- und mehrfachbehinderte Erwachsene zu einem attraktiven, innovativen und inklusiven Wohnquartier für alle Bürger, d.h. für Menschen mit und ohne Behinderung, entwickelt werden.
Das formelle Bebauungsplanverfahren wird durch ein informelles wettbewerbliches Verfahren ergänzt.
Auftakt für die Entwicklung des Gebietes bildet das neue und dringend benötigte Intensivpflegeheim, welches im Norden des Gebietes, gegenüber dem Kulturcafé entstehen soll. Dieses wurde aufgrund der Dringlichkeit in einem eigenen vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren geführt und Ende 2024 als Satzung beschlossen (GR-Drucksache 24/022/03)
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Luftbild Rappertshofen
Städtebaulicher Wettbewerb
Zur Sicherung der städtebaulichen Qualität wurde ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt. In seinem Beschluss vom 19.07.2023 (GR-Drucksache 22/078/01) hat der Gemeinderat Rahmenbedingungen definiert, die in der Wettbewerbsauslobung Eingang fanden (GR-Drucksache 24/022/01) und im Wettbewerb zu berücksichtigen waren:
- Entwicklung des Gebietes zu einem attraktiven und inklusiven Quartier für alle Bürger, d.h. für Menschen mit und ohne Behinderung.
- Schaffung von Wohnraum im Sinne der Reutlinger Wohnungspolitik und einer nachhaltigen Stadtentwicklung.
- Gemischte Nutzung mit Wohnen und Gewerbe.
- Wirtschaftlich tragfähige urbane Quartiersentwicklung, welchen die infrastrukturellen Kosten (auch soziale) abdeckt.
- Teilerhalt bestehender dörflicher Strukturen (alter Baumbestand, Tiergehege, Grünflächen, Bestandsgebäude).
- Ganzheitlicher Blick unter Einbeziehung der Umgebung / sinnvolle Ergänzung und Stärkung der Anbindung an Orschel-Hagen.
Grenze des Wettbewerbsgebietes auf dem Luftbild Rappertshofen
Das wettbewerbliche Verfahren ‚Inklusives Quartier Rappertshofen‘ wurde als nicht offener zweiphasiger Planungswettbewerb durchgeführt. Insgesamt haben 11 Arbeitsgemeinschaften aus Architekten- und Stadtplanern sowie Landschaftsarchitekten ihre Arbeiten fristgerecht eingereicht. Nach Abschluss der zwei Arbeitsphasen hat das Preisgericht, bestehend aus Fachleuten und Vertretern des Vorhabenträgers sowie der Gemeinderats-fraktionen, drei Preise und zwei Anerkennungen einstimmig prämiert. An folgende Arbeitsgemeinschaften wurden Preise vergeben:
- 1. Preis: Octagon Architekturkollektiv PartG mbB (Leipzig) mit studiofutura (Berlin)
- 2. Preis: Asp Architekten (Stuttgart) mit Koeber Landschaftsarchitektur (Stuttgart)
- 3. Preis: Stefan Forster GmbH (Frankfurt a. M.) mit Rainer Schmidt Landschaftsarchitekten GmbH (München)
Das Ergebnis wurde der Öffentlichkeit Anfang 2026 vorgestellt (GR-Drucksache 26/027/01).