Straßennamen

Straßennamen dienen nicht nur der Orientierung, sondern sind zugleich Ausdruck der Zeit, in der sie vergeben wurden. In Baden-Württemberg werden Straßenbenennungen gemäß § 5 Abs. 4 der Gemeindeordnung durch den Gemeinderat beschlossen; dies gilt ebenso für mögliche Umbenennungen. Gerade nach Personen benannte Straßen spiegeln das wandelnde gesellschaftliche und politische Selbstverständnis wider.

Mit dem Wandel historischer Perspektiven verändert sich vielfach auch die Bewertung einzelner Persönlichkeiten. Der Gemeinderat hat sich deshalb intensiv mit entsprechenden Fällen auseinandergesetzt und entschieden, bestehende Straßennamen als Zeugnisse ihrer Entstehungszeit zu erhalten. Zugleich soll eine bewusste und kritische Auseinandersetzung mit den namensgebenden Personen ermöglicht werden.

Ergänzend zu Hinweistafeln im öffentlichen Raum bietet diese Seite vertiefende Informationen zu ausgewählten Persönlichkeiten. Sie sollen historische Hintergründe einordnen, unterschiedliche Bewertungen sichtbar machen und dazu beitragen, Erinnerungskultur aktiv und reflektiert zu gestalten.

Die folgenden Erläuterungen enthalten neben den Lebensdaten und Berufen der Namensgeber in knapper Darstellung Zeitpunkt und ggf. Hintergrund der Straßenbenennungen. Es folgen aus online zugänglichen und anerkannten Nachschlagewerken sowie aus vertrauenswürdigen Internetressourcen Beiträge zur Person, wobei versucht wurde, unterschiedliche Ansätze und Sichtweisen zur Geltung zu bringen.

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