Allgemeine Informationen
Ökokontomaßnahmen sind freiwillig umgesetzte ökologische Maßnahmen. Das unterscheidet sie grundsätzlich von direkt einem Eingriff zugeordneten baurechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, die im Rahmen der Bauleitplanung entstehen und gesetzlich verpflichtend sind. Der Gesetzgeber lässt zu, dass diese Ausgleichsmaßnahmen auch durch Ökopunkte, also der Einheit, in der Ökokontomaßnahmen bewertet werden, abgegolten werden können. Somit stellen Ökokontomaßnahmen sozusagen vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen dar.
Durch die Umsetzung von Ökokontomaßnahmen ergibt sich demnach ein ökologisches „Sparbuch“. Die Bewertung mittels Ökopunkten ergibt sich dabei aus dem Aufwertungsdelta, das entsteht, wenn Ausgangszustand und Zielzustand der aufgewerteten Fläche abgeglichen werden.
In der Regel werden die Ökokontomaßnahmen erst zu einem späteren Zeitpunkt einem Bebauungsplan zugeordnet und gelten dann als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen. Das Ökokonto hat damit in der Bauleitplanung mehrere Vorteile:
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Im Zuge der Bebauungsplanaufstellung sind die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bereits abgegolten und es müssen keine Ausgleichsflächen außerhalb des Geltungsbereiches gesucht werden.
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Die Flächenverfügbarkeit muss nicht kurzfristig geregelt werden. Der entfallende zeitliche Druck ermöglicht planvolles und somit ökonomischeres Handeln.
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Auch die Natur profitiert vom Ökokonto, da bereits ökologisch hochwertige Flächen zugeordnet und somit dauerhaft gesichert werden können.
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Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen müssen nicht aufgrund Zeitdruck auf wirtschaftlich wertvollen landwirtschaftlichen Flächen umgesetzt werden.
Ökokonto der Stadt Reutlingen
Der Gemeinderat der Stadt Reutlingen hat im Januar 2018 beschlossen, für die Wohnbau- und Gewerbeflächenoffensive ein kommunales, bauplanungsrechtliches Ökokonto einzurichten und umzusetzen. Im Jahr 2019 wurde eine Personalstelle eingerichtet und die technischen Voraussetzungen zur Kontoführung geschaffen. Gleichzeitig wurde auf Grundlage des Maßnahmenkonzeptes zum Ökokonto der Flächenpool durch eigene Geländebegutachtungen ergänzt und hinsichtlich der Flächenverfügbarkeit konkretisiert. Der Flächenpool des Ökokontos wird kontinuierlich weiterentwickelt und stellt die Basis für die Umsetzung der Ökokontomaßnahmen dar. Mit der Bereitstellung von Finanzierungsmitteln zum Ökokonto werden seit Herbst 2021 Maßnahmen für das Ökokonto auf der Gemarkung Reutlingen entwickelt und umgesetzt. Die Umsetzung des kommunalen, bauplanungsrechtlichen Ökokontos erfolgt in enger Abstimmung mit den Fachbehörden des Landkreises. Es wurden bereits naturschutzfachliche Aufwertungen in den unterschiedlichsten Schutzgütern des Naturhaushaltes durchgeführt. Nachstehend sind einige Beispiele aufgelistet:
- Offenland: Revitalisierung und Neuanlage von Streuobstbeständen, Entwicklung von Magerwiesen, Entwicklung von Ackerblühflächen
- Wald: Entwicklung naturnaher Waldbestände oder historischer Waldnutzungsformen
- Boden: Vollentsiegelung einer Asphaltfläche
- Wasser: Ökologische Renaturierungen an der Echaz
- Artenschutz: Anlage von Amphibienlaichgewässern, Anlage von Lesesteinhaufen für Reptilien, Lebensraumaufwertung für Tagfalter (u. a. Bergkronwicken-Widderchen) und Vögel
Die Transparenz für die städtischen Gremien wird über eine regelmäßige Information des Gemeinderats zum Ökokonto sowie in den Satzungsbeschlüssen der Bebauungspläne gewährleistet. Zusätzlich veröffentlicht die Stadtverwaltung jeweils zu Quartalsbeginn den Stand des Ökokontos der Stadt Reutlingen sowie die Zuordnung von Ökokontomaßnahmen zu Bebauungsplänen (siehe PDF-Datei im Bereich "Zum Herunterladen").