2. Fortschreibung
Lärmkartierung
In der aktuellen zweiten Fortschreibung 2017-2020 beginnt die Aktualisierung des Lärmaktionsplans mit der Lärmkartierung. Entsprechend den relevanten Regelungen zur EU-Umgebungslärmrichtlinie fließt das Verkehrsaufkommen der Straße bzw. der Schiene, die aktuelle Entwicklung zur Anzahl der Betroffenen (Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser, etc.) und die aktuellen Regelungen für Industrie- und Gewerbebetriebe jeweils für das Jahr 2017 ein. In Reutlingen ist neben dem Straßen- und Schienenlärm der Umgebungslärm aus Gewerbe- und Industrieanlagen zu berücksichtigen. Lärmaktionspläne sind für alle kartierten Gebiete aufzustellen, in denen Betroffene von Lärmbelastungen über 55 dB(A) LDEN und 50 dB(A) LNight ausgewiesen sind. In die Aktionsplanung sind Bereiche mit Lärmbelastungen über 65 dB(A) LDEN und 55 dB (A) LNight einzubeziehen. Vordringlicher Handlungsbedarf besteht in Bereichen mit sehr hohen Lärmbelastungen über 70 dB(A) LDEN und 60 dB (A) LNight.
Umgebungslärm Straße (Zuständigkeit Stadt)
Die Lärmkartierung war bis Juli 2017 fertigzustellen. Um die Auswirkungen des Scheibengipfeltunnels, der am 28. Oktober 2017 in Betrieb genommen wurde und wesentliche Auswirkungen insbesonders auf das Verkehrsgeschehen in der Reutlinger Innenstadt hat, in der Untersuchung berücksichtigen zu können, wurden als Grundlage für die Lärmemissionen die Daten einer Verkehrsprognose für das Stadtgebiet mit Scheibengipfeltunnel verwendet. 60 % der Bewohner die von einem Lärmpegel mit mehr als 55 dB(A) über den Gesamttag gemittelt belastet sind, wohnen in der Innenstadt, die restlichen 40 % verteilen sich auf die Bezirksgemeinden.
Vergleich zur Lärmkartierung 2007
Im Vergleich zu 2007 wirken sich insbesondere der Scheibengipfeltunnel, aber auch die inzwischen durchgeführten lärmreduzierenden Maßnahmen wie die Geschwindigkeitsreduzierungen im klassifizierten Straßennetz insbesonders bei den hohen Lärmpegel positiv, d. h. lärmsenkend aus. So reduziert sich beispielsweise die Anzahl der Betroffenen eines Lärmpegels über 70 dB(A) bezogen auf den Gesamttag um etwa 1/3 von ca. 1.060 auf rund 700. Nachts reduziert sich die Anzahl der Betroffenen über 55 dB(A) um rund 25% von 4.300 auf 3.230 Personen.
| LDEN 2017 | LDEN 2007 | LNight 2017 | Lnight 2007 | |
| 55 dB (A) | 15.200 | 16.600 | 3.230 | 4.300 |
| 65 dB (A) | 3.200 | 3.900 | 30 | 100 |
| 70 dB (A) | 700 | 1.060 | - | - |
| 75 dB (A) | 40 | 60 | - | - |
Tabelle: Vergleich Anzahl der Betroffenen 2017 gegenüber 2007 durch Straßenlärm
Auswirkungen durch bereits umgesetzte Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan
In der Regel wirken sich Maßnahmen zur Luftreinhaltung positiv, d. h. reduzierend auf den Lärm aus. Geschwindigkeitsreduktionen wie Tempo 40 auf der Lederstraße oder Zuflussoptimierungen für die Luftreinhaltung am AOK-Knoten und am Dreispitz, wie sie im Zuge der Luftreinhaltung schon umgesetzt wurden, haben eine lärmreduzierende Wirkung. Allerdings liegen die Reduktionen noch unterhalb des hörbaren Bereichs. Um den Lärm um 3 dB(A) zu reduzieren, müsste die Verkehrsbelastung halbiert werden. Größere Auswirkungen als die Verringerung der Verkehrsbelastung hat die Reduktion der Geschwindigkeit von Tempo 50 auf Tempo 40. Der Lärmpegel reduziert sich um rund 1,3 dB(A).
Umgebungslärm Gewerbe- und Industrieanlagen (IED) (Zuständigkeit Stadt)
Die vom Regierungspräsidium Tübingen benannten zu berücksichtigenden 7 Anlagen liegen in den Reutlinger Gewerbegebieten und betreffen u. a. die Rohstoffverwertung, die Textilchemie, Abfallbeseitigung, sowie Anlagen der Versorgung der FairNetz. Die lärmrelevanten Betriebe wurden in die Untersuchung einbezogen.
Vom Gewerbelärm ist das Gewerbegebiet Sondelfinger Straße und in geringerem Umfang das
Gewerbegebiet an der Hauffstraße betroffen. Im Vergleich zum Straßenlärm gibt es in Reutlingen kaum Betroffene durch den Umgebungslärm ausgehend von IED-Gewerbe- und Industrieanlagen. Diese Anlagen durchlaufen ein umfangreiches Genehmigungsverfahren.
| LDEN | LDEN Night | |
| 55 dB (A) | 28 | 17 |
| 65 dB (A) | 2 | 0 |
| 70 dB (A) | - | - |
| 75 dB (A) | - | - |
Tabelle: Betroffene Einwohner durch Gewerbe- und Industrielärm für IED-Anlagen
Umgebungslärm Schiene (Zuständigkeit Eisenbahnbundesamt)
Das Stadtgebiet von Reutlingen ist seit 2014 in der zweiten Stufe der Lärmkartierung an Haupteisenbahnstrecken, die eine Zugfrequenz von mehr als 30.000 Zügen im Jahr aufweisen, enthalten. Die Zuständigkeit für die Lärmkartierung liegt beim Eisenbahnbundesamt EBA, seit 2015 auch die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung. Die Ergebnisse der Lärmkartierung des Schienenlärms wurden vom EBA im Januar 2018 auf der Homepage veröffentlicht. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 24. Januar bis zum 7. März 2018 statt. Die Reutlinger Bürger wurden in einer Pressemitteilung auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen. Die Ergebnisse der Lärmkartierung des EBA mit einer Analyse der Betroffenheit der Reutlinger Bürger wurden nachrichtlich übernommen.
Die Unterlagen zum Lärmaktionsplan Schiene sind auf der Webseite des Eisenbahnbundesamt dargestellt.
Für den durch Reutlingen führenden Schienenabschnitt gibt es aus dem Lärmsanierungsprogramm der Bahn keine Bereiche, auf denen Sanierungsmaßnahmen geplant sind. Eine künftige Reduktion des Schienenlärms wird daher auf dem Streckenabschnitt in Reutlingen nicht durch Maßnahmen wie Lärmschutzwände, sondern durch eine Reduktion der Emissionen des Wagenmaterials wie die Umrüstung lauter Züge auf Flüsterbremsen bzw. die Umrüstung von Güterwagen auf leise Technik erzielt.
Lärmaktionsplanung Straße
Auf den Lärmkarten aufbauend werden Lärmaktionspläne mit Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet. Die Lärmaktionsplanung wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 2018 durchgeführt.
Schon seit mehreren Jahren ist der Mobilitätswandel, d. h. die Minderung des Kfz-Verkehrsaufkommens durch Verlagerung von Fahrten auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel, indem zum Beispiel Anreize für den Umstieg auf den öffentlichen Verkehr oder das Fahrrad geschaffen werden, ein Schwerpunktthema in Reutlingen.
Mit dem neuen Stadtbussystem mit 10 neuen Linien und ca. 100 neuen Haltestellen wurde ein wesentlicher Baustein zur Verbesserung des ÖPNV geschaffen. Das Umweltticketpaket u.a. mit dem vom Bund geförderten 365€-Jahresticket schafft auch finanzielle Anreize zur Nutzung des ÖPNV. Das Angebot für den Radverkehr wird mit der Umsetzung der 180 Maßnahmen aus dem „Masterplan Radverkehr - ebike city Reutlingen" sukzessive verbessert. Lkw-Durchfahrtsverbote in der Innenstadt sowie eine intelligente Zuflussdosierung verstärken die Umfahrungswirkung des Scheibengipfeltunnels. Darüber hinaus werden – soweit sinnvoll - lärmarmer Straßenbeläge verwendet und der Verkehrsfluss im Stadtgebiet optimiert. Die erwähnten Maßnahmen werden schon seit Jahren in Reutlingen angewendet.
Verkehrsrechtliche Maßnahmen auf innerörtlichen Hauptstraßen aus Lärmschutzgründen
Ein sehr effektives und kurzfristig realisierbares Mittel zur Lärmreduktion sind insbesondere Geschwindigkeitsreduktionen. Diese erfordern die Zustimmung der Verkehrsbehörden und können nur umgesetzt werden, wenn die relevanten Auslösewerte überschritten sind.
Gegenüber heute unverändert bleiben Tempo 30-Zonen in Wohngebieten, Tempo 50 in Gewerbegebieten sowie überwiegend Tempo 60 auf der B28 Ost-West-Trasse (Stadtautobahn). Sie dient als Zubringer zur Umfahrung Schreibengifeltunnel und damit zur Entlastung der Innenstadt.
Alternativen, wie ein flächendeckendes Tempo 40 im Hauptstraßennetz zuzüglich der Tempo 30-Abschnitte, die aus Lärmschutzgründen anzuordnen sind, lassen sich nach Abstimmungen mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg im Hinblick auf die Luftreinhaltung rechtlich nicht darstellen und wurden nicht weiterverfolgt.
Bezüglich des Unfallgeschehens sowie dem Zusammenwirken von Kfz- und Radverkehr bringen die Geschwindigkeitsreduktionen Vorteile.
Neue zulässige Geschwindigkeiten aus dem Lärmaktionsplan:
| Maßnahmenbereich | Straßen | Geschwindigkeit aktuell | Geschwindigkeit neu |
| M 1 Mittelstadt |
OD Neckartenzlinger + Riedericher Str. sowie Stadtstraße | 50 km/h | 30/40 km/h seit 09.09.2020 |
| M 2 Altenburg |
OD K6720 Donaustraße zwischen Ermsstraße und Erlenbachstraße | 50 km/h | 40 km/h
seit 03.02.2021 |
| M 3 Rommelsbach |
Kniebisstraße + Ermstalstraße | 50 km/h | 30 km/h seit 29.10.2020 |
| M 4 Rommelsbach |
OD L378 Württemberger Straße – Bei der Kirche - Oferdingerstraße | 50 km/h | 40/30 km/h seit 12.11.2020 |
| M 5 Oferdingen |
OD L378 In der Vorstadt - Pliezhäuser Straße | 50 km/h | 40 km/h |
| M 6 Degerschlacht |
Leopoldstraße zw. Kirchentellinsfurter Straße und Leiblstraße | 50 km/h | 30 km/h
seit 05.02.2021 |
| M 7 Betzingen |
Hepp-, Hoffmann-, Steinachstraße Olgastr.- Julius-Kemmler-Str. |
50 km/h | 40 km/h 40 km/h nachts |
|
M 8 |
Jettenburger Straße | 50 km/h | 30 km/h |
| M 9 Sickenhausen |
Hohenstaufenstraße | 50 km/h | 40 km/h |
| M 10 Sondelfingen |
Reutlinger Str., Reichenbachstraße | 50 km/h | 40 km/h |
| M 11 Reutlingen |
Justinus-Kerner-Straße | 50 km/h |
40 km/h nachts seit 15.12.2020 |
| M 12 Reutlingen |
Konrad-Adenauer-Straße | 50 km/h | 40 km/h seit 21.09.2020 |
| M 13 Reutlingen |
Karlstraße - Eberhardstraße | 50 km/h | 40 km/h seit 21.09.2020 |
| M 14 Reutlingen |
Gutenbergstraße – Unter den Linden – Rommelsbacher Straße | 50 km/h | 40 km/h seit 16.10.2020 |
| M 15 Reutlingen |
Am Echazufer zw. Alteburgstraße bis Dreispitz |
50 km/h | 40 km/h im Zuge der Luftreinhaltung 2018 |
| M 16 Reutlingen |
Albstraße zw. Seestr. + Betzenriedstr. | 50 km/h | 30 km/h seit 24.11.2020 |
| M 17 Reutlingen |
Alteburgstr. zwischen Hindenburgstr. bis Knoten Gustav-Schwab-Str. | 50 km/h | 30/40 km/h seit 10.12.2020 |
| M 18 Reutlingen |
Gustav-Schwab-Straße | 50 km/h | 40 km/h seit 10.12.2020 |
|
M 19 |
Gönninger Straße – Im Wiesaztal, In der Schweiz | 50 km/h | 40 km/h |
| M 20 Gönningen |
Bronnweiler Str. – Hauptstr. – Lichtensteinstr. bis Pfullinger Steige | 50 km/h | 30 km/h seit 13.11.2020 |
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M 21 |
Mattheus-Wagner und Bronnweiler Straße | 50 km/h | 40 km/h seit 13.11.2020 |
| M 22 außerorts |
B28 zwischen Reutlingen und Metzingen – Maienwaldknoten aufgrund Verkehrssicherheit (Seitenstreifen) | 50 km/h | 120 km/h
seit 28.01.2021 nach Abweisung einer Petition gegen die Maßnahme |