Lärmaktionsplan 2012-2013

1. Fortschreibung

Warum wird Tempo 30 aus Lärmschutzgründen eingeführt?

Die Maßnahmen Tempo 30 aus Lärmschutzgründen sind eine Auswirkung aus dem Lärmaktionsplan der Stadt Reutlingen. Grund für Tempo 30 ist eine hohe Verkehrsbelastung auf den Straßenabschnitten, die zu einer hohen Lärmbelastung der Anwohner führt. Tempo 30 wird dort eingeführt, wo die Lärmwerte deutlich über den zulässigen Lärmrichtwerten von 70 db(A) tagsüber und 60 db(A) nachts liegen. Die Lärmwerte reduzieren sich durch Tempo 30 anstatt Tempo 50 um rund 2,5 dB(A) und verbessern damit die Lärmsituation der Anwohner. Der Unterschied von 2,5 dB(A) ist deutlich hörbar. Darüber hinaus wird durch die geringere Geschwindigkeit das Queren der Straßenabschnitte für die Fußgänger sowie des Radfahren auf der Fahrbahn einfacher und sicherer. Das Amt für öffentliche Ordnung überwacht die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit im Rahmen des Möglichen.

Welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen wurden umgesetzt?

Als erste verkehrsrechtliche Maßnahme aus dem Lärmaktionsplan Reutlingen wurde am 25. Juli 2011 auf einem Abschnitt der L 384 Ortsdurchfahrt Ohmenhausen zwischen der Nägelestraße und dem Dahlienweg Tempo 30 eingerichtet. Dies war die erste Maßnahme im Regierungsbezirk Tübingen, im Zuge derer eine ganztägige Geschwindigkeitsreduktion auf einer klassifizierten Straße angeordnet wurde.

Mit einer Verschärfung der Richtwerte durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg im März 2012 wurde der Tempo-30-Abschnitt in Ohmenhausen im November 2012 auf die gesamte Ortsdurchfahrt ausgeweitet.

In Sondelfingen wurde im Februar 2013 Tempo 30 auf einem Teilstück der Ortsdurchfahrt L378a zwischen Lange Straße und Reichenecker Straße eingerichtet.
Nach der Zustimmung des Regierungspräsidiums Tübingen zu den weiteren beantragten Tempo-30-Abschnitten aus Lärmschutzgründen wurde Tempo 30 auf folgenden Abschnitten eingeführt:

  • L 384 Tübinger Straße zwischen Gratwohl- und B28 Bantlinstraße seit 27. Januar 2014
  • In Rommelsbach die Ortsdurchfahrt im Zuge der L378 Württemberger Straße zwischen Kindergarten und Alemannenstraße seit 27. Januar 2014 - Auf der L378 Württemberger Straße in Rommelsbach erfolgte die Zustimmung des RP Tübingen zu Tempo 30 nur für den Abschnitt zwischen Kindergarten und Alemannenstraße und nicht für den eingereichten Abschnitt zwischen Kreisverkehr in Ortsmitte und Altenwaldstraße. Zwischen Altenwaldstraße und Alemannenstraße sowie zwischen Kreisverkehr im Ortszentrum und der Tannheimer Straße werden die Lärmrichtwerte zwar erreicht, eine erhebliche Überschreitung der Richtwerte, die eine lärmreduzierende Maßnahme zur Folge hätte, liegt jedoch nicht vor.
  • In Betzingen die Ortsdurchfahrt im Zuge der L384 Jettenburger Straße bzw. „Im Dorf“ sowie im Zuge der L 379  Wannweiler Straße und in der Verlängerung die Mühlstraße und die Heppstraße bis zur Einmündung Schanzstraße seit 10. Februar 2014

Eine Prüfung der Maßnahmen ergab, dass die Geschwindigkeitsreduzierung zu keinen signifikanten Leistungseinbußen und damit auch nicht zu Verkehrsverlagerungen in das nachrangige Straßennetz führt.

Eine Untersuchung der Auswirkung von Tempo 30 auf das Abgasemissionsverhalten von Fahrzeugen und damit auf die Luftreinhaltung durch das Büro Lohmeyer ergab auf allen Streckenabschnitten eine Verbesserung der Werte.

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Kontakt

Herr Gerhard Lude

Abteilungsleiter Verkehr

Telefon: 07121 303-4496

Fax: 07121 303-2281

E-Mail: gerhard.lude(at)reutlingen.de

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