Lärmaktionsplan 2022-2025

3. Fortschreibung

Umgebungslärm Straße (Zuständigkeit Stadt)

Chronologie

Juli 2022
Fertigstellung der Lärmkartierung für die Stadt Reutlingen

08/2023 – 10/2023
Beteiligung der Öffentlichkeit zum Reutlinger Lärmaktionsplan

Juli 2024
erste Einbringung des Lärmaktionsplans in den Bauausschuss

07/2024 – 11/2024
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Reutlinger Stadtbezirke
Erarbeitung des Lärmaktionsplans mit konsequenter stadteinheitlichem Tempo 30 bei Lärmproblematik

16.01.2025
Vorstellung des Lärmaktionsplan im Bauausschuss
Bezirke wollen eine stärkere Berücksichtigung ihrer Belange
Der Ausschuss fordert eine stärkere Berücksichtigung der Bezirke

02/2025 – 04/2025
nochmalige Abstimmung mit den Reutlinger Stadtbezirken

20.05.2025
Vorstellung des angepassten Lärmaktionsplan im Reutlinger Gemeinderat
mehrheitliche Ablehnung des Lärmaktionsplans und Forderung der Beantragung für Reutlingen als Modellkommune für flächendeckendes Tempo 40 im Reutlinger Hauptstraßennetz beim Bundesministerium für Verkehr

24.06.2025
Beantragung für Reutlingen als Modellkommune für flächendeckendes Tempo 40 im Reutlinger Hauptstraßennetz beim Bundesministerium für Verkehr in Berlin

01.07.2025
Vorstellung von 5 Maßnahmen im Reutlinger Gemeinderat, bei denen für die städtische Verkehrsbehörde aufgrund der Höhe der Lärmwerte und der Anzahl der betroffenen Einwohner gemäß § 45 StVO eine grundsätzliche Anordnungspflicht besteht und die im Weiteren nicht zu einer Verkomplizierung der Verkehrsregelungen führen.
Die 5 Maßnahmen wurden nicht angeordnet.

01.09.2025
Rückmeldung des Bundesverkehrsministeriums auf den Antrag flächendeckendes T40 in Reutlingen: Ablehnung von flächendeckendem Tempo 40 mit der Begründung, dass gemäß der StVO flächendeckend Tempo 40 auf den Hauptverkehrsstraßen eine unzulässige Abweichung von der normierten Regelgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts darstellt.

09/2025 – 10/2025
nochmalige Abstimmung mit den Stadtbezirken bezüglich der rechtlichen Verbindlichkeit des Kooperationserlasses des Landes Baden-Württemberg vom 08.02.2023

18.11.2025
Beschluss des mit den Stadtbezirken abgestimmten Reutlinger Lärmaktionsplans mit allen verkehrsrechtlichen Maßnahmen sowie den ruhigen Gebieten

3. + 4. Quartal 2026
Umsetzung der lärmmindernden Geschwindigkeitsreduktionen

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1. Pressetermin Umsetzung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen in der Justinus-Kerner-Straße 24.08.2026 mit Video von RTF.1


2. Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan 16.08.2023-10.10.2023

Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung des Lärmaktionsplanes


RTF.1 - Tempo 30 statt 40: Stadt Reutlingen stellt dritte Fortschreibung des Lärmaktionsplans vor


RTF.1 - Wie sich die Bürger am neuen Lärmaktionsplan beteiligen können - Reutlingen

Umgebungslärm Schiene (Zuständigkeit Eisenbahnbundesamt)

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Thema Schienenlärm

Am 20. November 2023 begann die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes der Runde 4.

Ab dem 2. Januar 2024 hatte die Öffentlichkeit die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu geben.

Während der ersten Phase im März und April dieses Jahres hatten Bürgerinnen und Bürger insgesamt etwa 11.000 gültige Beteiligungen beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Das Eisenbahn-Bundesamt wertete die Beiträge aus und hat die Auswertung mit der Veröffentlichung eines Lärmaktionsplan-Entwurfes abschließen. Dieser Entwurf wude passend zum Start der zweiten Beteiligungsphase am 20. November 2023 veröffentlicht.

Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sah zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase vom 13. März 2023 bis 24. April 2023 konnten die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort konnten die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Phase fand vom 20. November 2023 bis zum 2. Januar 2024 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung konnten Bürgerinnen und Bürger den Lärmaktionsplan-Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

Kontakt

Herr Gerhard Lude

Abteilungsleiter Verkehr

Telefon: 07121 303-4496

Fax: 07121 303-2281

E-Mail: gerhard.lude(at)reutlingen.de

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