In Reutlingen erstreckt sich die Parkraumbewirtschaftung auf die Altstadt (seit 2009), die Tübinger Vorstadt (seit 1995), die Oststadt mit Teilen des Burgholz (seit 2011) und die angrenzenden Gebiete Lerchenbuckel, Pomologie und Kreiskliniken/ Ringelbach (seit 2023). In diesen bewirtschafteten Zonen gibt es Regelungen des Bewohnerparkens sowie des Misch- und Kurzparkens.
Ziele der Parkraumbewirtschaftung verbunden mit Bewohnerparken sind die Schaffung eines Anreizes zur Benutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel wie der ÖPNV, das Fahrrad oder das Zufußgehen, sowie einen Parkplatz für die Bewohnerinnen und Bewohner der Gebiete in fußläufiger Nähe zu ihrer Wohnung.