Bei einer Info-Veranstaltung am Mittwoch, 28.September 2022, 18.30 Uhr, im Spitalhofsaal, Wilhelmstraße 69, ist die Stadt mit den Anwohnerinnen und Anwohnern aus den neu zu bewirtschaftenden Gebieten ins Gespräch gekommen und hat die Maßnahme erläutert, die der Gemeinderat im Herbst vergangenen Jahres auf den Weg gebracht hat. Wir haben Ihnen hier die Ergebnisse der Veranstaltung zusammengefasst.
Ergebnisse aus dem Bürgerdialog
Häufig gestellte Fragen zur Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung
Die Parkraumbewirtschaftung umfasst die in der angehängten Grafik abgebildeten Straßen.
Die Art der Bewirtschaftung der einzelnen Straßenabschnitte kann auf der Grafik abgelesen werden.
Der/Die Antragstellende muss im Bewohnerparkgebiet wohnhaft und melderechtlich gemeldet sein. Das Fahrzeug muss auf den/die Antragsstellende/n zugelassen sein oder von ihm/ihr genutzt werden. Der/die Antragstellende muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
Die Parkgebührenpflicht (auf Mischparkflächen) besteht von Montag bis Samstag in der Zeit von 09:00 bis 19:00 Uhr, nicht an Sonn- und Feiertagen.
Für die im Bewohnerparkgebiet wohnhaften (melderechtlich gemeldet) Antragsteller besteht Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis. Alle anderen können in den Mischparkbereichen, nicht aber in den Bewohnerparkzonen parken. Sie müssen ein Parkticket (auch Tagesticket) an den Parkscheinautomaten lösen.
Hier kommen Sie zu den Bewohnerparkausweisen.
Daneben gibt es die Möglichkeit beim Bürgeramt ein Monatsticket für die Parkgebührenzone II zu erwerben, in der die neuen Parkzonen liegen. Das Monatsticket kann für jeden Bürger, der in der Parkzone II parken möchte (ohne Bindung an Wohnort oder KFZ) ausgestellt werden. Mit diesem Monatsticket gibt es die Möglichkeit auf Mischparkflächen zu parken.
Hier kommen Sie zum Monatsticket für die Parkgebührenzone II.
Für Handwerksbetriebe und Soziale Dienste gibt es die Möglichkeit beim Amt für Öffentliche Ordnung einen Sonderparkausweis zu beantragen.
Hier kommen Sie zum Sonderparkausweis für Handwerksbetriebe.
Hier kommen Sie zum Sonderparkausweis für Soziale Dienste.
Personen, die im Besitz eines blauen oder orangenen Schwerbehindertenparkausweises sind, haben laut der Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen die Möglichkeit, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren zu parken sowie bis zu drei Stunden auf Parkplätzen für Bewohner/innen.
Besucherinnen und Besucher können auf den gebührenpflichtigen Mischparkflächen im öffentlichen Straßenraum parken. Die Parkgebührenpflicht besteht dort von Montag bis Samstag in der Zeit von 09:00 bis 19:00 Uhr, nicht jedoch an Sonn- und Feiertagen.
Alle im Bewohnerparkgebiet wohnhaften (melderechtlich gemeldet) Antragsteller haben einen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis.
Der/die Bewohner/in erhält den Bewohnerparkausweis in der Regel für ein Kraftfahrzeug. Es ist möglich, bei mehreren Fahrzeugen bis zu 3 Kennzeichen auf den Bewohnerparkausweis einzutragen. Für die Eintragung muss der Fahrzeugschein sowie ggf. eine Überlassungserklärung vorgelegt werden.
Wenn der/die Bewohner/in ständig wechselnde Fahrzeuge nutzt, kann in Einzelfällen der Eintrag „wechselnde Kennzeichen“ vorgenommen werden. Für den Eintrag „wechselnde Kennzeichen“ ist von dem/der Antragsteller/in eine Bescheinigung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin vorzulegen, dass der/die Antragsteller/in wechselnde Firmenfahrzeuge benutzt.
Es gibt kein begrenztes Kontingent an Monatskarten.
Das betriebliche Mobilitätsmanagement ist von den jeweiligen Betrieben durchzuführen. Größere Betriebe wurden in Workshops zum Thema informiert.
Die Information der Anwohner erfolgte über ein Informationsschreiben des Bürgeramts an alle betroffenen Haushalte im Gebiet.
Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung interessierte Bürger zu einer Veranstaltung im September 2022 eingeladen, um über die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in den betroffenen Gebieten zu informieren.
Außerdem können sich die Bürger über ein Faltblatt, das auf der Homepage der Stadt hinterlegt wird, informieren. Das Faltblatt wird auch an der Rathauspforte ausgelegt.
Die Erfahrung aus den bestehenden Parkzonen haben gezeigt, dass die gewünschten Effekte der Parkraumbewirtschaftung nur durch eine planmäßige Überwachung eintreten.
Daher werden in den neu dazukommenden Zonen regelmäßige Kontrollen durch den Gemeindlichen Vollzugsdienst (GVD) vorgenommen.
Ja, Parkgebühren in Reutlingen können über die App „Easy Park“ entrichtet werden.
Für Bedienstete gibt es die Möglichkeit beim Bürgeramt ein Monatsticket für die Parkgebührenzone II zu erwerben, in der die neuen Parkzonen liegen. Das Monatsticket kann für jeden Bürger, der in der Parkzone II parken möchte (ohne Bindung an Wohnort oder Kfz) ausgestellt werden. Mit diesem Monatsticket gibt es die Möglichkeit auf den Mischparkflächen, nicht aber in den Bewohnerparkzonen zu parken.
Hier kommen Sie zum Monatsticket für die Parkgebührenzone II.
Für Handwerksbetriebe gibt es die Möglichkeit beim Amt für Öffentliche Ordnung einen Sonderparkausweis zu beantragen.
Hier kommen Sie zum Sonderparkausweis für Handwerksbetriebe.
Die Parkstände in den neuen Parkzonen werden mit Parkwinkeln und entsprechender Beschilderung gekennzeichnet. Dabei wird auch stets darauf geachtet, dass private Grundstückseinfahrten freigehalten werden.
In solch spezifischen Fällen wenden Sie sich telefonisch an das Bürgeramt. Dort wird dies fallbezogen geprüft.
Eine Staffelung nach Größe des Fahrzeugs gibt es nicht.
Ein zentrales Standortkriterium bei der Standortwahl der Parkscheinautomaten ist der Abstand der Parkscheinautomaten untereinander. Dabei steht im Vordergrund, dass gewährleistet werden kann, dass ein Parkscheinautomat durch parkende Personen in zumutbarer Distanz gefunden werden kann.
Weitere Standortkriterien können unter anderem die verbleibende Restgehwegbreite, die vorwiegend parkierte Straßenseite oder die Kompatibilität mit Leitungen und Grünflächen darstellen.
Ja. In der Oststadt konnte beobachtet werden, dass das Verkehrsaufkommen abnahm und mehr freie Stellplätze zur Verfügung stehen. Die Bewohner haben damit bessere Chancen, einen Parkplatz in Wohnungsnähe zu finden.
Gemeinderatsdrucksache Parkraumbewirtschaftung Oststadt - Evaluierung
Die Stadtverwaltung steht in stetigem Austausch mit dem Anbieter bezüglich einer potenziellen Erweiterung des Carsharing-Angebots.
Bei den Begehungen für die Einführung der Parkraumbewirtschaftung wurden durch die beteiligten Fachämter auch die verbleibenden Straßenbreiten und die Schleppkurven überprüft. Die Zuwegung ist weiterhin gewährleistet.
Würden die betroffenen Straßen aus dem Gesamtkonzept der Parkraumbewirtschaftung gelöst werden, hätte dies zur Konsequenz, dass sich der Parksuchverkehr aufgrund der ausbleibenden Parkraumbewirtschaftung aus den umliegenden Straßen in die betroffenen Straßen verlagern würde und diese zunehmend zugeparkt werden würden.
Seitens der Stadtverwaltung besteht keine Möglichkeit die Regelung "Anwohner frei" in der Praxis zu kontrollieren und für deren Einhaltung zu sorgen.
Somit würde ohne Parkraumbewirtschaftung seitens der Stadtverwaltung keine Möglichkeit bestehen zu verifizieren, welche Person ihr Fahrzeug mit konkretem Anliegen abstellt und welche nicht.
Generell wird in den parkraumbewirtschafteten Gebieten in aller Regel die Ausschilderung von Parkverbotszonen angeordnet werden.
Dieses Schild wird in aller Regel kombiniert mit dem Zusatz "Parken in gekennzeichneten Flächen".
Dies bedeutet, dass das Parken nur in klar mit Parkwinkeln gekennzeichneten Flächen erlaubt ist.
Die Parkverbotszone bezieht sich demnach auf das Parken, nicht jedoch das Halten.
Parken liegt dann vor, wenn der Fahrer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält.
Dies bedeutet, dass außerhalb der gekennzeichneten Flächen (bei Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung) für bis zu 3 Minuten gehalten werden darf, zum Beispiel zum Be- und Entladen.