Beantragung einer Wählbarkeitsbescheinigung

Bürgermeisterwahl

Wer sich in Baden-Württemberg um das Amt des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin bewerben möchte, muss seiner Bewerbung gemäß § 10 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) eine sogenannte Wählbarkeitsbescheinigung beifügen.

Diese Bescheinigung bestätigt, dass die formalen Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllt sind. Sie dient der rechtlichen Absicherung des Wahlverfahrens und stellt sicher, dass nur Personen zur Wahl zugelassen werden, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Die Wählbarkeitsbescheinigung kann bei der Gemeinde beantragt werden, in der der Bewerber oder die Bewerberin ihren bzw. seinen Hauptwohnsitz hat.

Weitere Wahlen

Auch für weitere Wahlarten wie beispielsweise eine Kommunalwahl in einem anderen Bundesland können Sie im Folgenden eine Wählbarkeitsbescheinigung beantragen.

Wählbarkeitsbescheinigung beantragen:

Eine Wählbarkeitsbescheinigung kann bei der Stadt Reutlingen hier beantragt werden.

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