Gemäß § 82 Gemeindeordnung hat die Stadt unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass im Ergebnishaushalt ein erheblicher Fehlbetrag entsteht oder sich ein veranschlagter Fehlbetrag erheblich vergrößert und sich dies nicht durch andere Maßnahmen vermeiden lässt.
In Folge der Ergebnisse der Steuerschätzung vom Herbst 2024 ergaben sich gegenüber der bisherigen Planung deutliche Rückgänge insbesondere beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und den Schlüsselzuweisungen. Für das Jahr 2025 wurde eine Verschlechterung von rund 13,6 Mio. € prognostiziert. Dazu kamen weitere Veränderungen, so dass sich der bisher geplante Zahlungsmittelüberschuss im Jahr 2025 deutlich reduzierte und unter die Mindestgrenze fiel. Dies machte den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich.
Der Nachtragshaushaltsplan 2025 der Stadt Reutlingen wurde in der Gemeinderatssitzung am 25.02.2025 beschlossen und der Rechtsaufsichtsbehörde am 07.03.2025 vorgelegt.