Ausbildungsverlauf mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst
Die Laufbahnausbildung dauert 7 Monate und gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte:
Abschnitt 1: Grundausbildung (6 Monate)
Während der Grundausbildung werden die Beamten zum Truppmann ausgebildet. Dabei müssen Sie schriftliche und praktische Leistungsnachweise erbringen. Auch werden das Deutsche Sportabzeichen in Bronze und das Rettungsschwimmabzeichen in Bronze erworben.
Nach erfolgreichem Abschluss der Grundausbildung verfügen Sie über die Befähigung als Truppfrau/Truppmann. Abschnitt
Abschnitt 2: Laufbahnlehrgang (1 Monat)
Im Laufbahnlehrgang werden insbesondere rechtliche und fachliche Themen, die für die Tätigkeit als Truppführerin oder Truppführer relevant sind, vertieft. Die Laufbahnausbildung schließt mit der Laufbahnprüfung ab. Sollte die Grundausbildung nicht in Baden-Württemberg stattgefunden haben, wird diese an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg abgelegt.
Fortbildung in der Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes (12 Monate)
Im Anschluss an den Laufbahnlehrgang beginnt die berufspraktische Fortbildung. Sie dient der Anwendung und Vertiefung der in der Laufbahnausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten. Sie umfasst die Einführung in den Einsatzdienst und den Wachbetrieb bei verschiedenen Wachabteilungen im Schichtdienst. Während der berufspraktischen Ausbildung erfolgt
- die Ausbildung für Sonderfunktionen (z.B. Höhenretter, Feuerwehrtaucher)
- der Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse CE
- die Ausbildung zum Rettungssanitäter
Bewerbung für den mittleren Dienst
Die Berufsfeuerwehr Reutlingen stellt in unregelmäßigen Abständen Beamte im feuerwehr-
technischen Dienst ein. Der Einstellungszeitpunkt und die Anzahl der Stellen richten sich nach dem jeweiligen Bedarf.
Die Grundausbildung wird in der Regel am Standort der Feuerwache Reutlingen oder bei einer Berufsfeuerwehr in Baden-Württemberg, bei Bedarf im Bundesgebiet durchgeführt.
Einstellungstermine und Bewerbungsfristen werden durch Stellenausschreibungen in der örtlichen Presse und im Internet rechtzeitig bekannt gegeben.
Anfragen und Bewerbungen per Email können wir leider nicht berücksichtigen.
Bewerbungen erfolgen im Onlineportal der Stadt Reutlingen.
Bewerbungsunterlagen
Sofern Sie die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen und nach Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen für die von Ihnen angestrebte Laufbahn geeignet erscheinen, werden wir Sie zum Einstellungstest einladen. Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:
- aussagekräftiges Bewerbungsschreiben
- ausführlicher Lebenslauf (tabellarisch)
- aktuelles Lichtbild
- Kopien sämtlicher Schulabschlusszeugnisse
- Kopie des Gesellen- oder Facharbeiterbriefes mit Benotung
- Zeugnis aus früheren Arbeitsverhältnissen oder Arbeitszeugnis
- Kopie des Führerscheins Klasse B - Deutsches Schwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 2 Jahre)
Bewerbungsablauf bei der Feuerwehr Reutlingen
Auf Grundlage der eingehenden Bewerbungsunterlagen wird zunächst geprüft ob die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt werden. Der dann folgende Einstellungstest setzt sich aus vier Stufen zusammen:
Der vierstufige Einstellungstest
I Theoretischer Teil
II Sportlicher Teil mit Drehleitersteigen
III Personalauswahlgespräch
IV Arbeitsmedizinische Untersuchung
Aufgrund der Ergebnisse in der jeweiligen Stufe wird entschieden, wer zur nächsten Stufe eingeladen wird.
1. Sporttest mit Drehleitersteigen
Es werden körperliche Beweglichkeit, Schwindelfreiheit, Kraft und Ausdauer getestet. Zum Nachweis der Schwimmbefähigung muss das Deutsche Schwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 2 Jahre) mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.
Die Anforderungen im Einzelnen:
Werden die Mindestanforderungen nicht erreicht, ist das Auswahlverfahren beendet. Bessere Ergebnisse führen zu besseren Noten.
Die o.g. Disziplinen entsprechen dem offiziellen Testhandbuch für die physische Eignungsfeststellung für Berufsfeuerwehren in Deutschland.
Einstellungsvoraussetzungen m.D
Hinweis: Personen- und Funktionsbezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter, so-
weit sich aus dem Sinn nichts anderes ergibt.
Die Einstellung in den Feuerwehrdienst erfolgt aufgrund von beamten- und laufbahnrechtli-
chen Voraussetzungen. Je nach Bundesland gibt es geringe Unterschiede in der Regelung.
Nach Landesbeamtengesetz (LBG) und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mitt-
leren feuerwehrtechnischen Dienst (APrOFw mD) muss jeder Bewerber die nachstehenden
Grundvoraussetzungen erfüllen:
- Deutscher im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes oder im Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen einräumt.
- Der Bewerber muss jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und die jeweilige Landesverfassung eintreten.
- Er muss mindestens den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen anerkannten Bildungsstand nachweisen können.
- Der Bewerber besitzt den Facharbeiterbrief in einem für den feuerwehrtechnischen Dienst brauchbaren Handwerk oder hat eine entsprechend förderliche abgeschlossene Berufsausbildung.
- Er ist nach amtsärztlichem Gesundheitszeugnis für den feuerwehrtechnischen Dienst geeignet. Die Eignung wird u.a. nach den arbeitsmedizinischen Grundsatzuntersuchungen G20, G25, G26, G31, G37, G41, G42 geprüft.
- Im Bedarfsfall erwarten wir auch eine kurzfristige Verfügbarkeit außerhalb der regulären Dienstzeiten. Ein Wohnsitz im Einzugsgebiet der Stadt Reutlingen ist deshalb von Vorteil.
Außerdem
- Führerschein der Klasse B besitzen
- Körpergröße nicht unter 160 cm
- Bestehen des körperlichen, praktischen und theoretischen Eignungstests
- Schwimmen sowie Tätigkeiten in Höhen und in engen Räumen müssen verrichtet werden können