Aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen eines Stromausfalls wird eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen auf Bundes- und Landesebene berührt.
Landeskatastrophenschutzgesetz
Das Landeskatastrophenschutzgesetz verordnet die Vorbereitung der Katastrophenabwehr, die Katastrophenbekämpfung und die Mitwirkung bei der vorläufigen Beseitigung von Schäden bei der Unteren Katastrophenschutzbehörde, dem Landkreis.
Polizeigesetz
Die Aufgabe der behördlichen Gefahrenabwehr obliegt nach dem Polizeigesetz des Landes Baden-Württemberg den Ortspolizeibehörden, den Städten und Gemeinden als sog. „Allgemeine Polizeibehörden“.
Energiewirtschaftsgesetz
Das Energiewirtschaftsgesetz weist zudem den Energieversorgungsunternehmen die Aufgabe zu, die Versorgung der Allgemeinheit mit Energie sicherzustellen. Sie sind verpflichtet, eine Gefährdung oder Störung mit allen zur Verfügung stehenden Ressourcen zu beseitigen.