Planungsgrundlagen für die Stadt Reutlingen

Aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen eines Stromausfalls wird eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen auf Bundes- und Landesebene berührt.

Landeskatastrophenschutzgesetz

Das Landeskatastrophenschutzgesetz verordnet die Vorbereitung der Katastrophenabwehr, die Katastrophenbekämpfung und die Mitwirkung bei der vorläufigen Beseitigung von Schäden bei der Unteren Katastrophenschutzbehörde, dem Landkreis.

Polizeigesetz

Die Aufgabe der behördlichen Gefahrenabwehr obliegt nach dem Polizeigesetz des Landes Baden-Württemberg den Ortspolizeibehörden, den Städten und Gemeinden als sog. „Allgemeine Polizeibehörden“.

Energiewirtschaftsgesetz

Das Energiewirtschaftsgesetz weist zudem den Energieversorgungsunternehmen die Aufgabe zu, die Versorgung der Allgemeinheit mit Energie sicherzustellen. Sie sind verpflichtet, eine Gefährdung oder Störung mit allen zur Verfügung stehenden Ressourcen zu beseitigen.

Notfallplan "Stromausfall"

Auf Grundlage der Vorgaben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und des Krisenhandbuchs Stromausfall des Landes Baden-Württemberg hat die Stadt Reutlingen einen Notfallplan „Stromausfall“ ausgearbeitet.

Die Notfallplanungen bauen auf den nachfolgenden Planungsgrundsätzen des BBK auf:

  • Hilfe aus den Nachbarbereichen ist nicht zu erwarten und die Stadt und ihre Behörden/Betriebe müssen mit eigenen Mitteln auskommen.
  • Alle Bereiche des täglichen Lebens werden betroffen sein.
  • Eine Rundumversorgung der Bevölkerung ist durch die Stadt nicht leistbar.
  • Privatpersonen, Firmen und Einrichtungen müssen selbst Vorsorge treffen.
  • Städte und Gemeinden sollen Hilfestellung geben, sie haben in erster Linie ihre eigene Handlungsfähigkeit sicherzustellen.

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