Die Feuerwehr wirkt nach der Verwaltungsvorschrift Brandschutzprüfung im Baugenehmigungsverfahren, fachberatend für die Baurechtsbehörde der Stadt Reutlingen mit. Die Brandverhütung dient der vorbeugenden Abwehr von Gefahren.
Aufgabenschwerpunkte:
- Brandschutzprüfung im Baugenehmigungsverfahren
- Brandschutzprüfung Sonderbauten
- Brandverhütungsschau
- Gefahrenverhütung