Bitte beachten!Voraussetzung für den Besuch im Reutlinger Rathaus und in den Bezirksämtern ist ein vorab vereinbarter Termin. Für das Bürgeramt (Marktplatz 22, Zimmer 26) geht das jetzt auch online. Für den Zutritt zu den städtischen Verwaltungsgebäuden empfehlen wir das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske. |
Bereich: Meldewesen
Alles was Sie zum Thema "Meldewesen" wissen müssen, erfahren Sie hier auf diesen Seiten.
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Das Bundesmeldegesetz gilt seit 01.11.2015 - Bitte beachten Sie die Regelungen!
- Adressbuch - Eintrag sperren lassen
- Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
- Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
- Einzugstermin bestätigen (Wohnungsgeberbescheinigung)
- Erstwohnsitz Reutlingen
- Meldebescheinigung beantragen
- Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
- Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)
- Melderegister - Auskunftssperre beantragen
- Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
- Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen
- Wohnsitz abmelden
- Wohnsitz anmelden