WOhnungsbauförderung
Maßnahmen zur Wohnbauförderung
Reutlingen wächst dynamisch. Der Stadt ist es deshalb ein großes Anliegen, die bedarfsorientierte Wohnraumversorgung für Menschen in Reutlingen in allen Lebenslagen auch in Zukunft sicherzustellen.Eine Folge des dynamischen Wachstums ist, dass die Nachfrage nach Wohnraum höher ist als das Angebot. Hierdurch sind in den zurückliegenden 5 Jahren die Immobilienpreise über 30 % gestiegen.
Erhöhung des Angebots auf dem Immobilienmarkt
Die Stadt Reutlingen hat hierauf bereits reagiert und trägt dazu bei, in den nächsten Jahren das Angebot an Wohnraum deutlich zu erhöhen.
Gleichzeitig gilt es, Wohnraum – so der Auftrag des Bundesgesetzgebers – für alle Bevölkerungsgruppen zu schaffen. Hierbei stehen insbesondere – nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) – die Schaffung und der Erhalt von sozial stabilen Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung und die Anforderungen an das kostensparende Bauen im Vordergrund.
Im Rahmen der Fortschreibung der Wohnbauflächenoffensive und des gesamtstädtischen strategischen Ansatzes „Wohnen in Reutlingen“ kommt der Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung als qualitative Anforderung somit erhebliche Bedeutung zu . Hierzu gehören besonders die Förderung von preiswertem Wohneigentum bzw. preiswerten Mietwohnungen sowie die Schaffung von öffentlich geförderten Mietwohnungen.
Der Bundesgesetzgeber hat den Gemeinden mit dem Instrument des städtebaulichen Vertrages hierfür ein starkes Instrument in die Hand gegeben.
So sollen die privaten Vertragspartner soziale Verantwortung übernehmen und sich verpflichten, im Baugebiet einen Anteil der Wohnungen als Eigentums- oder Mietwohnungen im Standard und mit Mitteln der öffentlichen Wohnbauförderung zu errichten.
Förderung des Wohnungsbaus
Zur Förderung des Wohnungsbaus in Reutlingen, insbesondere mit Blick auf die Schaffung von preiswertem Wohneigentum, preiswerten und öffentlich geförderten Mietwohnungen mit dem Ziel, sozial stabile Bewohnerstrukturen zu erhalten, gilt es nun, die nachfolgenden Maßnahmen auf den Weg zu bringen bzw. umzusetzen.Gemeinderatsdrucksache:
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