Hinweis
Ein Dolmetschergespräch ist auch telefonisch oder per Videogespräch möglich, wenn die technischen Voraussetzungen bei allen Beteiligten erfüllt sind.
Ablauf eines Dolmetschereinsatzes:
- 1. Die Nutzer/-innen des Dolmetscherpools müssen sich vor der Erstnutzung unter www.reutlingen.de/Dolmetscherpool/Erstnutzung registrieren. Die Registrierung ist nur einmalig erforderlich und nimmt lediglich wenige Minuten in Anspruch.
- 2. Das Amt für Integration und Gleichstellung kontaktiert die Anfragenden, führt ein Beratungsgespräch und sendet die Zugangsdaten zur Dolmetscherliste zu.
- 3. Dolmetscherliste Die Nutzer/-innen können die Dolmetscherliste nach der Eingabe der Zugangsdaten unter folgendem Link herunterladen: Dolmetscherliste nach Sprachen sortiert. Bei der wiederholten Nutzung des Pools entfallen Schritte 1 und 2.
- 4. Die Nutzer/-innen führen das Gespräch entweder vor Ort oder telefonisch oder per Videokonferenz (je nach Vereinbarung).
Bitte beachten Sie! Sie sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass bei Telefonaten und Videogesprächen mit Dolmetscher/-innen ein Mithören durch unbefugte Personen ausgeschlossen ist. Denken Sie dabei beispielsweise auch an den Sprachassistenten auf dem Smartphone und an Geräte, wie Alexa, Echo, HomePod und schalten Sie diese während des Gesprächs aus.
- 5. Der Nutzer/Die Nutzerin reicht beim Amt für Integration und Gleichstellung folgende Formulare als Nachweis für stattgefundene Einsätze ein:
- von allen Gesprächsteilnehmer/innen unterschriebene Einverständniserklärung in der jeweiligen Muttersprache (Einverständniserklärung in mehreren Sprachen)
- Auszahlung Aufwandsentschädigung für Schulen, Kitas, städtische Ämter, Altenhilfe oder Quittung (Quittung für Einsätze ab September 2025) für sonstige Einrichtungen.
Weitere Informationen zum Ablauf eines Dolmetschereinsatzes finden Sie weiter unten.