Die Eingemeindung von Rommelsbach und Mittelstadt 1974/75
Eine Medaille erinnert an die Eingemeindung der einst selbstständigen Gemeinden Rommelsbach und Mittelstadt in die Stadt Reutlingen vor 50 Jahren. Damit war die Gemeindereform in Reutlingen abgeschlossen. Mit dieser Verwaltungsreform der 1970er Jahre sind gravierende Änderungen in die bestehenden Verwaltungsstrukturen erfolgt. Sie griff Überlegungen zu einer Reform der Verwaltung auf, die es schon seit den 1930er Jahren gegeben hatte. Eine ihrer Folgen war es, dass es bereits nach dem Zweiten Weltkrieg für kurze Zeit ein „Groß-Reutlingen“ gegeben hatte, das nur von kurzer Lebensdauer war.
Ziel war es, durch die Bildung größerer Verwaltungseinheiten effizientere Strukturen zu schaffen. Von einst 3.379 selbständigen Gemeinden in Baden-Württemberg blieben am Ende noch 1.111 Kommunen übrig. Dieser Prozess wurde nicht überall begrüßt. In vielen betroffenen Gemeinden gab es heftige Diskussionen und Widerstand gegen die geplante Maßnahme, so dass die damaligen Wunden und Verletzungen vielerorts noch bis heute spürbar sind. Bei der Durchführung gab es zunächst eine Phase des freiwilligen Zusammenschlusses von Gemeinden, die das Land durch große finanzielle Anreize unterstützte. Voraussetzung war, dass die Zusammenlegung bis zum 1. Januar 1975 vollzogen wurde. War dies nicht der Fall, sollte zu diesem Termin die Eingemeindung per Gesetz erfolgen.
Die Stadt Reutlingen profitierte durch die Eingliederung von neun bis dahin selbständigen Gemeinden erheblich von der Gemeindereform. Sie erzielte einen Zuwachs von 15.000 auf insgesamt rund 96.000 Einwohnerinnen und Einwohner und nahezu eine Verdoppelung ihres Stadtgebietes von rund 4.760 Hektar auf rund 8.700 Hektar. 1971 wurden die Gemeinden Oferdingen, Reicheneck, Bronnweiler und Gönningen weitgehend problemlos in die Stadt Reutlingen eingegliedert. 1972 folgten Altenburg, Degerschlacht und Sickenhausen.
Mit größerem Widerstand verlief die Entwicklung in Rommelsbach, das ursprünglich als Sitz einer eigenen, selbständigen Verwaltungseinheit zusammen mit Altenburg, Degerschlacht, Sickenhausen und Oferdingen vorgesehen war. Die Stadt Reutlingen sah in diesen Plänen allerdings ihre eigenen Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt, v.a. in Hinblick auf die Ausweisung künftiger Gewerbegebiete.
Da solche Verbandsgemeinden aber nur als eine Übergangslösung angesehen wurden, entschieden sich die übrigen Gemeinden für die Eingliederung nach Reutlingen. Dennoch strebte Rommelsbach zunächst den Erhalt seiner Selbständigkeit an. Gleichzeitig signalisierte die Gemeinde den Willen zur Kooperation mit Reutlingen in vielen Angelegenheiten wie der Schul- und Raumplanung. In Reutlingen hingegen weckte die Rommelsbacher Enklave im neuen Stadtgebiet aufgrund ihrer lukrativen Wirtschaftskraft und Lage die Begehrlichkeit zur Eingemeindung. Aufgrund dieser Insellage ordnete die Landesregierung 1973 dann auch die Eingemeindung Rommelsbachs an, was der dortige Gemeinderat umgehend ablehnte. Da die Regierung die Eingemeindung aber notfalls mit Zwang durchsetzen wollte, kam es jetzt darauf an, dieser Entscheidung zuvorzukommen und sich die möglichen Vorteile einer freiwilligen Eingemeindung zu sichern. Daher begannen im September 1973 nach einer vorhergegangenen Bürgerversammlung Gespräche mit Reutlingen über die Eingemeindung. Eine vom Land verlangte weitere Bürgerversammlung führte in Rommelsbach zu erheblichem Unmut. An der dabei durchgeführten Abstimmung nahmen von 1472 Stimmberechtigten nur 23 Personen teil, von denen 16 gegen die Eingemeindung stimmten. Eine zweite, nach Abschluss der Verhandlungen durchgeführte Abstimmung ergab trotz niedriger Wahlbeteiligung eine deutliche Mehrheit für die Eingemeindung Rommelsbachs nach Reutlingen. Nun zögerte aber der Reutlinger Gemeinderat, da man in absehbarer Zeit eine zwangsweise Eingemeindung ohne jegliche „Morgengabe“ erwartete. Dies lehnte die Stadtverwaltung aber ab, um für die Zukunft eine gute Arbeitsgrundlage für die Zusammenarbeit zu schaffen. Am 9. Mai 1974 stimmte der Rommelsbacher Gemeinderat schließlich für die freiwillige Eingemeindung nach Reutlingen. Diese wurde zum 1. Juli 1974 vollzogen.
Mittelstadt versuchte ebenfalls, seine Selbständigkeit zu bewahren und so war der Weg zur Eingemeindung nach Reutlingen ebenfalls kompliziert. Denn trotz einer positiven Haltung der Bevölkerung in dieser Frage, bestanden Bürgermeister und Gemeinderat auf der Selbständigkeit. Allerdings scheiterten alle Versuche in diese Richtung. Nachdem die Landesregierung 1973 beschlossen hatte, dass im städtischen Umland keine kleineren Verwaltungsgemeinschaften entstehen sollten, blieb den Mittelstädtern nur der Versuch, sich in einen Nachbarschaftsverband im Reutlinger Umland aufnehmen zu lassen, zu dem auch Wannweil, Eningen und Pfullingen gehören sollten. Im April ergab eine Abstimmung im Rahmen einer Bürgeranhörung dann ein klares Votum für die Eingemeindung nach Reutlingen. Dennoch beharrten Gemeinderat und Bürgermeister weiter auf der Selbständigkeit.
Da sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen inzwischen geändert hatten, beschloss der Mittelstädter Gemeinderat im Juli eine weitere Bürgeranhörung abzuhalten. Auch jetzt stimmte die Mehrheit der Wahlberechtigten für eine Eingemeindung nach Reutlingen. In der Folge führte Mittelstadt zwar entsprechende Verhandlungen, versuchte aber weiterhin, seine Selbständigkeit zu bewahren. 1974 fand eine weitere Anhörung statt, die das bisherige Ergebnis bestätigte. Daraufhin wurden die Verhandlungen über den Eingliederungsvertrag geführt, der am 12. Juni unterzeichnet wurde. Wegen eines Formfehlers musste die Abstimmung jedoch am 27. Juni wiederholt werden, was dazu genutzt wurde, einen Passus gegen den Bau eines geplanten Kernkraftwerkes auf Mittelstädter Gemarkung einzufügen. Zum 1. Januar 1975 wurde Mittelstadt dann offiziell in die Stadt Reutlingen eingegliedert.