Soziale Versorgung der 1920er Jahre

„Hausordnung für das Städtische Fürsorgehaus

mit Wandererobdach“, 1925

Hausordnung 'Städtische Fürsorgehaus mit Wandererobdach',1925

Gerade in Zeiten, in denen über die Möglichkeiten und Grenzen des Sozialstaates nachgedacht wird, lohnt sich ein Blick auf die Sozialversorgung vergangener Tage. Einen Einblick auf die kommunalen Verhältnisse in Reutlingen in der Weimarer Republik gibt die ausgestellte Hausordnung des Städtischen Fürsorgehauses mit angeschlossenem Wandererobdach in der Rommelsbacher Straße 1-3.  Sie regelt in sechs Paragraphen detailliert das Leben in der Einrichtung sowie Aufgaben, Pflichten und Rechte der damals noch „Pfleglinge“ genannten Bewohnerinnen und Bewohner. Gleichzeitig befand sich hier eine Unterkunft für obdachlose sogenannte „Wanderer“.

Schon seit der Reichsstadtzeit gehörte die Versorgung von Alten, Kranken und Waisen zu den wichtigen Aufgaben des städtischen Gemeinwesens. Die Entwicklung bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts zeigt das sich wandelnde Selbstverständnis und den Aufschwung der Wohlfahrtspflege, vor allem im 19. Jahrhundert. 1802/03 wurde die seitherige Spital-, Armen- und Waisenpflege in die sogenannte „Armenstiftungsverwaltung“ zusammengeführt. Bereits 1820 erfolgte wieder eine Trennung in Spital- und Armenpflege. Diese hatte bis nach dem Ersten Weltkrieg Bestand und wurde 1921 in „Fürsorgeamt“ umbenannt. Wenige Wochen nach Ende des Zweiten Weltkrieges erfolgte am 13. Juli 1945 die Einführung der heute noch verwendeten Bezeichnung „Sozialamt“.

Für Kranke und Pflegebedürftige gab es als soziale Einrichtung lange Zeit das Spital, von dem heute noch der Spitalhof zeugt. Außerhalb der Stadtmauern wurden Menschen mit ansteckenden Krankheiten im 1319 erstmals erwähnten sogenannten „Sondersiechenhaus“ untergebracht. Von ihm ist heute noch der 1752 errichtete Anbau erhalten, der in den 1920er Jahren das Fürsorgeheim beherbergte. Neben der Unterbringung von Alten und Armen diente es auch als Unterkunft für Obdachlose, für die das Fürsorgeamt zuständig war.

Gerade in den Inflationsjahren der frühen 1920er und in der Weltwirtschaftskrise Anfang der 1930er Jahren stellte die Betreuung von Fürsorgeempfängern eine große finanzielle und personelle Herausforderung für die Kommunen dar, da sie nicht auf die große Zahl der zu versorgenden Personen vorbereitet waren. Hinzu kam, dass die in Deutschland 1927 eingeführte Arbeitslosenversicherung den mit der Versorgung der Arbeitslosen verbundenen Aufgaben nicht gewachsen war. So betreute das Fürsorgeamt im März 1933 986 Personen. Diese hohe Zahl erklärt sich durch die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise mit dem durch sie verursachten starken Anstieg der Arbeitslosigkeit.

Bereits Ende des 19. Jahrhunderts hatte die Zahl der im Land umherziehenden sogenannten „Wanderer“ stark zugenommen. Bei ihnen handelte es sich um „alle über 18 Jahre alten männlichen Personen, die, ohne für die Kosten ihrer Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung selbst aufkommen zu können, außerhalb ihres Wohnortes oder ohne einen Wohnort zu haben, arbeitssuchend umherziehen“. Um ihre Versorgung zu sichern und ihre Wanderbewegungen zu kontrollieren, wurde die bisherige auf Ebene der Oberämter erfolgende Betreuung Anfang des 20. Jahrhunderts neu organisiert. Dabei sollte eine Unterstützung nur durch Naturalabgaben und gegen eine zu erbringende Arbeitsleistung erfolgen. 1906 wurden hierzu über das gesamte Land verteilte, sogenannte „Wanderarbeitsstätten“ eingerichtet, in denen die „Wanderer“ für kurze Zeit Unterkunft fanden. Als Verbindung zwischen ihnen wurden bestimmte „Wanderstraßen“ festgelegt, die von den „Wanderern“ zu nutzen waren. Bei weiteren Entfernungen durfte auch die Eisenbahn benutzt werden.

In Reutlingen befand sich die „Wanderarbeitsstätte“ in der Metzgerstraße 13. Voraussetzung für die dortige Aufnahme war ein „Nachweis geordneter strafloser Wanderschaft“. Fehlte dieser, blieb den Menschen nur noch das Los, als „ungeordnete Wanderer“ obdachlos durchs Land zu ziehen. Sie konnten nicht in den „Wanderarbeitsstätten“ unterkommen und mussten in Obdachlosenheimen, wie dem in der Rommelsbacher Straße untergebracht werden. Auch dieser Personenkreis war in Folge der Weltwirtschaftskrise deutlich angewachsen, so dass aufgrund der seit 1932 stark gestiegenen Zahlen weitere Unterkunftsmöglichkeiten geschaffen wurden.

Bis 1939 war infolge der nationalsozialistischen Aufrüstungspolitik und der mit ihr verbundenen weitgehenden Vollbeschäftigung sowie der repressiven Politik gegenüber sozialen Außenseitern die Zahl der Arbeitslosen erheblich gesunken. Es stellte sich nun die Frage, ob die „Wanderarbeitsstätten“ überhaupt noch weiter betrieben werden sollten. Da die Zahlen in Reutlingen dem allgemeinen Trend entsprechend zurückgingen, wurde im selben Jahr das offizielle „Obdach für ungeordnete Wanderer“ aufgehoben. Für die wenigen verbliebenen Obdachlosen wurde in der Rommelsbacher Straße noch eine „Wandererstube“ und eine „Sonderkrankenstube“ eingerichtet. Das Ziel war, sie von den übrigen Bewohnerinnen und Bewohnern zu trennen. Mit dem Beginn des Zweiten Weltkrieges ging dann die Zahl der zu versorgenden Personen noch stärker zurück.

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