Der Gemeinderat der Stadt Reutlingen hat am 27. April 2021 ein übergeordnetes Leitbild für die Vergaben von städtischen Wohnbaugrundstücken an Investoren und Baugemeinschaften im Wege des Konzeptvergabeverfahrens beschlossen:
- GR-Drucksache 21/041/01 - Wohnungspolitik in Reutlingen: Konzeptvergabe - Ausschreibung von städtischen Baugrundstücken an Investoren und Baugemeinschaften
- Anlage: "Konzeptvergabe - Übergeordnetes Leitbild für die Ausschreibung städtischer Wohnbauflächen"
- GR-Drucksache 21/041/01.1 - Ergänzung zur GR-Drucksache 21/041/01
Mit diesem Grundsatzbeschluss wurden Rahmenbedingungen auch für das gemeinschaftliche Bauen geschaffen: Auf geeigneten städtischen Flächen werden Grundstücke anhand des vom Gemeinderat beschlossenen Konzeptvergabeverfahrens zum Festpreis vergeben. Ausschlaggebend für die Vergabe ist also nicht das höchste Gebot, sondern die Konzeptqualität der Projekte, die anhand eines Kriterienkatalogs geprüft wird. Dieser „Wettbewerb der Ideen“ soll eine Vielfalt an Konzepten und Ansätzen für die Quartiersentwicklung hervorbringen, vor allem aber auch bezahlbaren Wohnraum ermöglichen.