Gremien der Kindertagesbetreuung

Kuratorium / Trägerkonferenz

In Bezug auf den damaligen § 3 Kindergartengesetz des Landes Baden-Württemberg, jetzt Kindertagesbetreuungsgesetz – KiTaG, und in Anlehnung an § 80 SGB VIII wurde gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 27.07.2004 (GR-Drs. 04/017/02.1) die Einrichtung des Kuratoriums Kindertagesbetreuung beschlossen. Es handelt sich um einen Zusammenschluss der verschiedenen Träger in der Stadt Reutlingen. Vertreter der Kindertagespflege und des GERK e.V. sind ebenfalls beteiligt. Die erste Sitzung fand im November 2004 statt. Ursprünglicher Auftrag war die Beteiligung der freien Träger an der örtlichen Bedarfsplanung. Dies ist auch weiterhin ein wichtiges Thema. Daneben werden aber auch andere pädagogische und strukturelle Themen besprochen und weiterentwickelt (z. B. Platzvergabeverfahren, Qualitative Vorgaben zu Leitungszeit, Reutlinger Erklärung zur Inklusion). Die Beschlüsse werden in der Regel einstimmig gefasst und sind damit für alle Träger in der Stadt Reutlingen bindend.

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