Der Träger Stadt Reutlingen und die Katholische Gesamtkirchengemeinde bieten in Reutlingen ansässigen Unternehmen flexibel buchbare Betriebsbelegplätze in unterschiedlichen Kindertageseinrichtungen mit unterschiedlichen Betreuungsumfängen im Stadtgebiet Reutlingen an. Die Betriebsbelegplätze dienen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und sollen künftigen und bestehenden Mitarbeitenden den (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben erleichtern. Betriebsbelegplätze sind grundsätzlich ganz normale Betreuungsplätze, die sich lediglich im Zugang und der Abrechnung von den regulären Betreuungsplätzen unterscheiden.
Derzeit werden in folgenden Kindertageseinrichtungen Betriebsbelegplätze angeboten:
| für Kinder unter 3 Jahre | für Kinder über 3 Jahre |
|---|---|
| Städtische Kinderkrippe Nürnberger Straße - 30 Std. VÖ | Städtischer Kindergarten Taubbronnenweg - 30 Std. VÖ |
| Städtische Kinderkrippe Sebastian-Kneipp-Straße - 30 Std. VÖ | Städtischer Kindergarten Taubbronnenweg - 35 Std. VÖ |
| Katholisches Kinderhaus St. Clara - 40 Std. GT | Katholisches Kinderhaus St. Clara - 40 Std. GT |
Antragsstellung
Um die Möglichkeit auf einen Betriebsbelegplatz erhalten zu können, ist über den Arbeitgeber ein Antrag auf einen Betriebsbelegplatz zu stellen. Das Antragsformular sowie weitere Informationen finden Sie am Ende der Seite.
Eine Antragsstellung ist maximal 12 Monate vor der gewünschten Aufnahme möglich, sollte aber aufgrund der Vergabezeiträume idealerweise 7 Monate vor der gewünschten Aufnahme erfolgen.
Es sind für die Betreuung unter 3 Jahren und für die Betreuung ab 3 Jahren separate Anträge zu stellen.
Platzvergabekriterien
Sollte die Nachfrage nach Betriebsbelegplätzen höher als das Angebot sein, erfolgt die Vergabe der Betriebsbelegplätze nach den von der Stadt Reutlingen definierten Platzvergabekriterien.
Der Nachweis über die Platzvergabekriterien erfolgt über die dafür vorgesehenen Nachweisformulare. Diese sind unaufgefordert vom Unternehmen bzw. dem Mitarbeitenden einzureichen.
Kosten
Das Unternehmen bezahlt an den Träger einen vertraglich festgelegten Betrag. Dieser entspricht für alle Plätze dem Regelbeitrag für ein Kind im Haushalt der jeweiligen Betreuungszeit, der in der jeweils gültigen Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Reutlingen festgelegt ist. Inwiefern das Unternehmen diesen Betrag oder einen hiervon abweichenden Betrag von seinem Mitarbeitenden fordert, liegt im Ermessen des Unternehmens.
Das Verpflegungsgeld und ggf. weitere Kosten sind gemäß den Regelungen des jeweiligen Trägers zu entrichten.