Grundgesetz, Artikel 10, Abs. 1:
"Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich."
Diese Unverletzlichkeit ist in unserem modernen Zeitalter der Computertechnologie mehr gefährdet als jemals zuvor. Ein Mittel, sie dennoch zu bewahren, ist die Benutzung starker Verschlüsselungstechnologien.
Für die sichere Kommunikation mit der Stadt Reutlingen stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Virtuelle Poststelle (VPS)
Nehmen Sie über die VPS Kontakt zur Stadtverwaltung auf.
Dabei stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Kontakt ohne Registrierung
Für ein sicheres Versenden von E-Mails (einmalig, verschlüsselt und - falls gewünscht – elektronisch signiert)- An die Stadtverwaltung (allgemein) - www.reutlingen.de/vps-stadtverwaltung
- An das Bürgeramt - www.reutlingen.de/vps-buergeramt
- An das Standesamt - www.reutlingen.de/vps-standesamt
- An das Hauptamt - Abteilung IuK (Informations- und Kommunikationstechniken) - www.reutlingen.de/vps-iuk
Kontakt mit Registrierung bzw. vorhandener Benutzerkennung
Für ein sicheres Versenden und Empfangen von E-Mails
Zum Herunterladen
Anleitung zur Virtuellen Poststelle (PDF-Datei)Hier wird die Kommunikation über die Virtuelle Poststelle schrittweise erläutert
2. De-Mail - Sichere Mail-Kommunikation mit der Stadtverwaltung
E-Mails werden im Regelfall unverschlüsselt übers Internet gesendet, haben somit Postkartencharakter und können von Dritten gelesen werden.Wenn Sie vertrauliche Informationen per E-Mail übermitteln wollen, sollten Sie deshalb die E-Mail verschlüsseln. Eine sehr leicht zu handhabende Möglichkeit hierzu bietet De-Mail.
De-Mail ist ein sicherer elektronischer Nachrichtendienst, der das vertrauliche und nachweisbare Versenden von Dokumenten und Nachrichten über das Internet anbietet (verschlüsselter und authentifizierter Versand von Mails und Dateianhängen). Mit den Versand-/Zustelloptionen Versandbestätigung und Empfangsbestätigung ist dies mit einem „Einschreiben“ gleichzusetzen. Mit hohem Sicherheitsniveau (mit der eID des neuen Personalausweises oder alternativ z. B. mit einem TAN-Verfahren z. B. zu mobilen Endgeräten) erstellte De-Mails mit der Zustelloption „absenderbestätigt“ erfüllen bzw. ersetzen die Schriftform (elektronische Unterschrift – siehe § 3a Abs. 2 LVwVfG: soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist).
Die Stadt Reutlingen hat die zentrale De-Mail-Adresse: demail.stadt@reutlingen.de-mail.de
Über diese bietet die Stadtverwaltung die sichere Kommunikation über De-Mail an – zunächst und bis auf weiteres ohne zusätzliche Ende zu Ende Verschlüsselung.
Alle an diese Adresse versandten De-Mails werden vom De-Mail-Provider angenommen und im De-Mail-Postfach der Stadtverwaltung abgelegt. Damit gelten sie rechtlich als eingegangen und zugestellt.
Hinweis: Um eine De-Mail an die Stadtverwaltung senden zu können, müssen Sie über ein eigenes De-Mail-Konto verfügen. Eine genaue Beschreibung zum Vorgehen finden Sie beim jeweiligen Anbieter.
3. Behördenkonto der Stadtverwaltung Reutlingen auf service-bw.de
Mit dem Behördenkonto kann die Stadtverwaltung Reutlingen gesicherte Zugänge für die elektronische Kommunnikation im Sinne von § 2 Absatz 2 EGovG BW für die Bürgerschaft und Unternehmen anbieten:Zum zentralen Behördenkonto der Stadtverwaltung
Behördenkonten einzelner Ämter / Abteilungen:
- Amt für öffentliche Ordnung, Ausländerabteilung
- Amt für öffentliche Ordnung, Bußgeldabteilung
- Amt für öffentliche Ordnung, Verkehrsabteilung
- Stadtkämmerei, Steuerabteilung
- Bürgeramt