Bezirksbürgermeister
Mike Schenk
Historisches
Sondelfingen zählt als "-ingen"-Ort zu den frühen alemannischen Gründungen, worauf auch merowingerzeitliche Grabfunde hindeuten. Eine schriftliche Erstnennung findet sich in der Zwiefalter Chronik für die Zeit um 1090/1100, woraus sich eine Zugehörigkeit zur Achalmpfandschaft schließen lässt. Der Ortsadel hat früh an Gewicht verloren, ein Zweig der Herren von Sondelfingen ist Ende des 13. Jahrhunderts nach Esslingen abgewandert. Mitte des 15. Jahrhunderts hatten die Grafen von Württemberg die Hälfte der Orts- und Kirchenherrschaft inne, die andere Hälfte gehörte zunächst der Familie Schwelher, dann den Gremlich von Jungingen. Von letzteren erwarb Württemberg 1609 auch den anderen Teil der Ortsherrschaft.
Verwaltungsmäßig gehörte die württembergische Gemeinde Sondelfingen zum Oberamt Urach, seit 1938 zum Landkreis Reutlingen. Die immer engere Verbindung zum Wirtschaftszentrum Reutlingen führte am 1. April 1939 zur Eingemeindung.
Wappen
In gespaltenem Schild vorne in Gold (Gelb) drei schwarze Hirschstangen übereinander, hinten fünfmal von Blau und Gold (Gelb) schräglinks geteilt, die blaue Felder belegt mit sieben fünfzackigen silbernen (weißen) Sternen (1:3:3).
Die Hirschstangen erinnern an den schrittweisen Kauf des Ortes durch Württemberg ab der Mitte des 15. Jahrhunderts. Die hintere Schildhälfte ist, mit veränderten Farben, dam apokryphen Wappen der Achalmgrafen nachgestaltet, aus deren Besitz in Sondelfingen auch Schenkungen an das Kloster Zwiefalten erfolgten. Das Gemeindewappen ist seit den frühen 1930er Jahren in Gebrauch.
Die Eingemeindung von Sondelfingen war am 1. April 1939.
Hinweis:
Die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 schrieb für alle Wappenannahmen eine offizielle staatliche Verleihung vor. Die Wappen, die zu diesem Zeitpunkt bereits existierten, galten als zu Recht bestehend weiter. Mit der Eingemeindung nach Reutlingen verloren die Wappen der Bezirksgemeinden ihre rechtliche Gültigkeit.
Informationsbroschüre
Diese Informationen sollen als Wegweiser und Orientierungshilfe für Gäste, Zugezogene und Zuziehende sowie für alle Bewohner dienen.