Aufgrund von § 5 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat
der Stadt Reutlingen in seiner Sitzung am 28.09.2023 folgenden Beschluss gefasst:
Entsprechend den Plankennzeichnungen der Detailkarte erhält die schraffiert dargestellte
Fläche den Namen Friedrich-Förster-Straße.
Detailkarte: