Friedrich-Förster-Straße

Aufgrund von § 5 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat
der Stadt Reutlingen in seiner Sitzung am 28.09.2023 folgenden Beschluss gefasst:

Entsprechend den Plankennzeichnungen der Detailkarte erhält die schraffiert dargestellte
Fläche den Namen Friedrich-Förster-Straße.

Detailkarte:

Übersichtsplan zur Straßenbennenung Friedrich-Förster-Straße

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