Aufgrund von § 5 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Reutlingen in seiner Sitzung am 26.11.2024 folgenden Beschluss gefasst:
Entsprechend den Plankennzeichnungen in der Detailkarte erhält die schraffiert dargestellte
- Straße, welche das geplante Gewerbegebiet „Lange Morgen II“ von der K6910 bis zur Straße „Im Hageneck“ durchquert, den Namen „Abendröte“ und
- die Verbindungsstraße zwischen dieser Straße und der Straße „Am Bildstöckle“ den Namen „Sonnenäcker“.
- Die Straße „Lange Morgen“ wird bis zur neuen Straße „Abendröte“ verlängert.