Elterngeld
Eltern, deren Kinder ab 1. Juli 2015 geboren wurden, können sich zwischen dem Bezug von Elterngeld (Basiselterngeld), ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonusmonaten entscheiden oder entsprechend kombinieren. Alle Informationen und Anträge erhalten Sie auch beim Bürgeramt und den Bezirksämtern der Stadt Reutlingen oder unter www.l-bank.de (Landeskreditbank Baden-Württemberg-Förderbank). Dort können Sie den Antrag auf Elterngeld auch online ausfüllen.
Basiselterngeld
Das Basiselterngeld ist eine einkommensbezogene Leistung des Bundes. Basiselterngeld kann vom Tag der Geburt des Kindes bis maximal zur Vollendung des 14. Lebensmonats von einem Elternteil alleine oder von beiden Elternteilen – gleichzeitig oder abwechselnd – bezogen werden. Das Elterngeld richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Elternteils, der für die Kinderbetreuung entweder ganz zu Hause bleibt oder seine Arbeitszeit reduziert. Das Elterngeld ist steuer- und anrechnungsfrei, unterliegt jedoch wie alle Entgeltersatzleistungen dem Progressionsvorbehalt.
Voraussetzungen:
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland.
- Ihr Kind lebt bei Ihnen und Sie betreuen es selbst.
- Sie arbeiten während des Bezugs von Elterngeld nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
Das Elterngeld wird nur für 3 Monate rückwirkend gewährt. Bitte achten Sie auf die rechtzeitige Antragsstellung.
ElterngeldPlus
ElterngeldPlus macht es für Väter und Mütter einfacher, Elterngeldbezug und Teizeitarbeit miteinander zu kombinieren. Mit den Regelungen zum ElterngeldPlus können Väter und Mütter länger Elterngeld beziehen, wenn sie nach der Geburt eines Kindes Teilzeit arbeiten. Sie erhalten ElterngeldPlus dann doppelt so lange. Aus einem Basiselterngeldmonat werden so zwei ElterngeldPlus-Monate. Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie zudem den Partnerschaftsbonus in Form von jeweils vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten. Alleinerziehende können ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus im gleichen Maße nutzen.
Elternzeit
Ein Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil zur Betreuung und Erziehung seines Kindes. Eltern können bis zum 3. Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit nehmen.
Davon können 24 Monate flexibel zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Die Anmeldefrist für die Elternzeit beträgt 7 Wochen, zwischen dem dritten und achten Geburtstag beträgt die Frist 13 Wochen. Die Elternzeit kann in drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bmfsfj.de (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Reutlinger Gutscheinheft/Kindergutscheinheft
Das Reutlinger Gutscheinheft sowie das Reutlinger Kindergutscheinheft sind freiwillige Leistungen der Stadt Reutlingen für Bürgerinnen und Bürger in verschiedenen (Sozial-) Leistungsbezügen. Mit dem Gutscheinheft soll die Teilnahme am vielfältigen gesellschaftlichen Leben in Reutlingen gefördert werden.
Das Reutlinger Gutscheinheft (Farbe Rot) erhalten Jugendliche über 12 Jahre sowie Erwachsene. Der Wert des Gutscheinheftes beträgt 75 Euro pro Jahr.
Das Reutlinger Kindergutscheinheft (Farbe Orange) erhalten Kinder unter 12 Jahre. Der Wert des Reutlinger Kindergutscheinheftes beträgt 100 Euro pro Jahr.
Zusätzliche Sachgutscheine (Farbe Gelb) erhalten Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Eingliederungshilfe. Der Wert der Gutscheine beträgt 150 Euro pro Jahr.
Das Reutlinger Gutscheinheft+ für ALLE (Farbe Grün) mit einem Wert von 50 Euro pro Gutscheinbogen ist ohne Vorlage eines Leistungsbezuges käuflich beim Bürgeramt zu erwerben. So können bspw. Institutionen oder Vereine, aber auch Privatpersonen, die Gutscheine erwerben und verschenken oder spenden.
Wer hat Anspruch auf ein Gutscheinheft?
Das Gutscheinheft erhalten Personen, die im Stadtgebiet Reutlingen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und eine der nachfolgenden (Sozial-)Leistungen erhalten:
- SGB II (sog. „Grundsicherungsgeld“) (unter 18 Jahre), Wohngeld (unter 18 Jahre), Kinderzuschlag
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- AsylbLG (unter 18 Jahre)
- Kinder und Jugendliche, die in Einrichtungen leben und laufende Hilfen zum Lebens-unterhalt erhalten
- Eingliederungshilfe
- BAföG
Das Gutscheinheft kann gegen Vorlage des Leistungsbescheids beim Bürgeramt und den Bezirksämtern der Stadt Reutlingen abgeholt werden.
Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket ist eine Leistung des Bundes. Was können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten?
Kinder und Jugendliche erhalten finanzielle Zuschüsse bzw. Gutscheine für
- Schul-, Kitaausflüge, mehrtägige Klassenfahrten (Höhe individuell)
- Schulbedarf (insgesamt 150 Euro pro Jahr), kostenlose Schülerbeförderung
- Lernförderung, Nachhilfe
- kostenloses Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung
- Teilhabegutscheine (Farbe Blau: 15 Euro pro Monat) für soziale und kulturelle Aktivitäten
Wer kann Leistungen erhalten:
- Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherungsgeld), Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe (SGB XII), AsylBIC, Grundsicherung (SGB XII), SGB VIII (Jugendhilfe), Eingliederungshilfe, BAföG
- Empfänger/-innen von Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Empfänger/-innen von Wohngeld oder Kinderzuschlag, Empfänger/-innen von AsylbLg
Anträge erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Ansprechpartnerin/Ihrem zuständigen Ansprechpartner beim Jobcenter (SGB II), Sozialamt (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe nach dem SGB XII) oder Landratsamt (AsylBIC).
Mehr Infos erhalten Sie unter: Reutlinger Gutscheinheft
Geld für Hobbies (Aktion Sterntaler)
Möchte Ihr Kind ein Musikinstrument spielen? Oder Sport machen in einem Verein? Oder schwimmen lernen oder eine Tanzschule besuchen? Das kostet meistens Geld. Von der „Aktion Sterntaler“ können Sie dafür einen Zuschuss bekommen. Damit können Sie zum Beispiel Musikunterricht oder den Vereinsbeitrag bei einem Sportverein zahlen oder die nötigen Fußballschuhe kaufen. So kann Ihr Kind seine Talente entfalten und sein Selbstvertrauen entwickeln.
Berechtigt sind:
Kinder, deren Eltern Sozialleistungen empfangen, Geringverdiener (25 % über ALG II) sind oder eine Berechtigungskarte für Tafelläden bzw. das Reutlinger Gutscheinheft haben.
Caritas Zentrum Reutlingen
Telefon: 07121 16560
E-Mail: reutlingen(at)caritas-fils-neckar-alb.de
Diakonieverband Reutlingen
Telefon: 07121 94860
E-Mail: diak.werk(at)diakonie-reutlingen.de
Web: https://www.sternenfunkeln-sterntaler.de/
Kindergeld
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld für alle Kinder monatlich in folgender Höhe gezahlt: Für jedes Kind jeweils 259 Euro. Das Kindergeld wird nur auf einen Antrag bezahlt. Diesen Antrag müssen Sie unterschreiben und an die zuständige Familienkasse senden oder bei ihr abgeben. Sie können den Antrag auch online stellen. Bitte benutzen Sie zur Antragstellung die Vordrucke, die bei der Familienkasse erhältlich sind. Das Kindergeld wird von der Familienkasse der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) monatlich auf Ihr Konto überwiesen. Wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten, erhalten Sie das Kindergeld direkt von Ihrem Arbeitgeber. Wichtig: Bei telefonischen Anfragen immer Kindergeldnummer bereit haben.
Bundesagentur für Arbeit – Familienkasse Reutlingen
Marktstraße 150
72793 Pfullingen
Telefon: 0800 4555530
E-Mail: familienkasse-reutlingen(at)arbeitsagentur.de
Web: www.arbeitsagentur.de
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist für Familien vorgesehen, die ohne ihn – allein wegen des Unterhaltsbedarfes für ihre Kinder – Anspruch auf Arbeitslosengeld II und/oder Sozialgeld hätten. Der Kinderzuschlag wird in Höhe von maximal 292 Euro pro Kind und Monat unbefristet (bei gleichbleibenden Verhältnissen) gezahlt. Da die Berechnung des Einkommens und der zu veranschlagenden Grenzen je nach Situation der Familie und des Wohnortes variieren kann, sollten Sie vor der Antragstellung bei der Familienkasse Ihrer Agentur für Arbeit anfragen. Dort werden Sie informiert und beraten, ob Sie in Ihrer individuellen Situation den Zuschlag bekommen und in welcher Höhe. Wichtig: Bei telefonischen Anfragen immer Kindergeldnummer bereit haben.
Bundesagentur für Arbeit – Familienkasse Reutlingen
Marktstraße 150
72793 Pfullingen
Telefon: 0800 4555530
E-Mail: familienkasse-reutlingen(at)arbeitsagentur.de
Web: www.arbeitsagentur.de
Rente
Die Geburt Ihres Kindes hat Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Rente. Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung (Kinder-berücksichtigungszeit) ist die Zeit von der Geburt bis zum 10. Lebensjahr des Kindes. Bei zeitgleicher Erziehung mehrerer Kinder dauert die Berücksichtigungszeit von der Geburt des ältesten bis zum 10. Lebensjahr des jüngsten Kindes. Berücksichtigungszeiten bewirken eine günstigere Bewertung von beitragsfreien und -geminderten Zeiten bei der Berechnung der Rente. Als Kindererziehungszeiten werden die ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes angerechnet. Kindererziehungszeiten wirken rentenbegründend und rentensteigernd. Durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten wird der jeweilige Elternteil rentenrechtlich so gestellt, als habe er während dieser Zeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt und Beiträge entsprechend dem Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlt.
Stadt Reutlingen
Ortsbehörde – Rentenstelle bei der Abteilung für Ältere
Marktplatz 22
72764 Reutlingen
Telefon: 07121 303-2483
E-Mail: rentenstelle(at)reutlingen.de
Web: www.reutlingen.de
Staatsangehörigkeit
Ihr Kind erwirbt mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn die Mutter oder der Vater des Kindes die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Sind Mutter und Vater ausländische Staatsangehörige, erwirbt ihr Kind die deutsche Staats-angehörigkeit mit der Geburt, wenn es in Deutschland geboren wird und sich zumindest ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält und auf unabsehbare Zeit in Deutschland lebt (Aufenthalt ist nicht nur vorübergehend), ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt oder als Staatsangehörige/-r der Schweiz oder deren/dessen Familienangehörige/-r eine Aufenthaltserlaubnis besitzt. Die Standesbeamtin/Der Standesbeamte prüft bei der Beurkundung der Geburt die Voraussetzungen.
Stadt Reutlingen
Standesamt
Marktplatz 22
72764 Reutlingen
Telefon: 07121 303-5588, 07121 303-5599
E-Mail: standesamt(at)reutlingen.de
Web: www.reutlingen.de
Unterhaltsvorschuss
Wenn bestehende Unterhaltsverpflichtungen von einem Elternteil nicht erfüllt werden, darf dies nicht zu Lasten des Kindes gehen. Zur finanziellen Entlastung alleinstehender Elternteile kann daher aus öffentlichen Mitteln ein Unterhaltsvorschuss gewährt werden. Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht – unter bestimmten Bedingungen – bis zum 18. Lebensjahr.
Die/Der Unterhaltspflichtige wird durch den Unterhaltsvorschuss nicht von ihrer/seiner Unterhaltspflicht befreit. Unterhaltsvorschussleistungen werden von der auszahlenden Stelle von der/vom Unterhaltspflichtigen zurückgefordert. Der Unterhaltsvorschuss ist schriftlich beim Jugendamt des Landkreises, in dem das Kind mit seinem alleinerziehenden Elternteil wohnt, zu beantragen. Das Antragsformular sowie ein ausführliches Merkblatt können Sie sich bei der zuständigen Stelle persönlich abholen beziehungsweise von dort zusenden lassen. Wenn Sie einen Antrag stellen, müssen Sie unter anderem Namen und Aufenthaltsort der/des Unterhaltspflichtigen nennen, sofern Ihnen diese bekannt sind (Mitwirkungspflicht). Andernfalls ist der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ausgeschlossen.
Kreisjugendamt
Karlstraße 99
72766 Reutlingen
Telefon: 07121 480-4210
E-Mail: jugendamt(at)kreis-reutlingen.de
Web: www.kreis-reutlingen.de
Wohngeld
Wohngeld soll den Mitbürgerinnen und Mitbürgern helfen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten einer angemessenen Wohnung zu tragen. Wohngeld können Sie als Mieter/-in einer Wohnung oder eines Zimmers als Mietzuschuss beziehungsweise als Eigentümer/-in eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss erhalten.
Stadt Reutlingen
Sozialamt/Wohngeldstelle
Marktplatz 22
72764 Reutlingen
Telefon: 07121 303-2679
E-Mail: sozialamt.wohngeldstelle(at)reutlingen.de
Web: www.reutlingen.de